Sei doch nicht besteuert! Zusammenfassung
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Der Sei doch nicht besteuert! Podcast
"Sei doch nicht besteuert!" ist der Podcast für alle, die sich für steuerliche Themen interessieren und dabei nicht auf Unterhaltung verzichten wollen. Gastgeber dieses informativen und zugleich unterhaltsamen Formats sind zwei wahre Experten auf ihrem Gebiet: Fabian Walter, bekannt als "Steuerfabi", und Christian Gebert, ein erfahrener Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de.
Fabian Walter hat sich durch seine Präsenz in den sozialen Netzwerken als charismatischer Vermittler von Steuerwissen etabliert. Mit seiner Fähigkeit, komplexe Themen verständlich und ansprechend zu präsentieren, begeistert er seit Jahren Millionen von Menschen. An seiner Seite steht Christian Gebert, dessen Expertise als Steuerberater und seine Erfahrung in der digitalen Unternehmenswelt die inhaltliche Tiefe des Podcasts bereichern.
In "Sei doch nicht besteuert!" nehmen Fabian und Christian die Zuhörer mit auf eine Reise durch die Welt der Steuern. Sie diskutieren aktuelle steuerliche Entwicklungen, analysieren Gesetzesänderungen und bieten wertvolle Einblicke in die steuerliche Praxis. Dabei gelingt es ihnen, auch trockene Materie lebendig und spannend zu gestalten. Ob es um die neuesten Steuertrends oder um grundlegende steuerliche Fragen geht – die beiden Experten vermitteln Wissen mit einem Augenzwinkern und einer Prise Humor.
Dieser Podcast ist ideal für alle, die mehr über Steuern erfahren möchten, sei es aus beruflichem Interesse oder aus privatem Wissensdurst. Neue Hörer werden schnell merken, dass Steuern alles andere als langweilig sind, wenn Fabian und Christian darüber sprechen. Tauchen Sie ein in die Welt der Finanzen und entdecken Sie, wie spannend Steuerthemen sein können!
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#117: Weihnachtsfeier & Steuern: Rechtliche Grundlagen und Praxistipps
Veröffentlicht am: 20.11.2024
Zusammenfassung lesenDie Weihnachtszeit naht und damit die Planung der betrieblichen Weihnachtsfeiern. In dieser Episode erklären wir die steuerlichen Aspekte von Betriebsveranstaltungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Betriebsveranstaltungen gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, sind aber durch einen Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer steuerfrei. Dieser kann für zwei Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Bei Überschreitung besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mi...
Die Weihnachtszeit naht und damit die Planung der betrieblichen Weihnachtsfeiern. In dieser Episode erklären wir die steuerlichen Aspekte von Betriebsveranstaltungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Betriebsveranstaltungen gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, sind aber durch einen Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer steuerfrei. Dieser kann für zwei Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Bei Überschreitung besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 25% (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das aktuelle BFH-Urteil (VI R 5/22) bringt wichtige Neuerungen: Anders als bisher muss für die Pauschalbesteuerung nicht mehr zwingend die gesamte Belegschaft eingeladen werden. Bei der Umsatzsteuer gilt laut BFH (V R 16/21) eine Freigrenze von 110 €, bei deren Überschreitung der Vorsteuerabzug komplett ausgeschlossen ist. Sozialversicherungsrechtlich ist nach der BSG-Rechtsprechung (B 12 BA 3/22 R) die Anmeldung der Pauschalsteuer bis zum 28. Februar des Folgejahres entscheidend. Ansonsten fallen auf die Pauschalsteuer von 25% noch Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch die Weihnachtsfeier ungewollt teurer als geplant werden kann.
Herzlich willkommen beim Sei doch nicht besteuert Podcast. Hi Christian. Hallo Fabian, ich grüße dich. Du, heute sprechen wir ja mal über das Party machen und ich habe mich gefragt, ob ich da mit dir einen geeigneten Gesprächspartner habe, weil ich so viele Angestellten habe, mit denen ich eine Weihnachtsfeier machen kann oder warum? Ja, Moment mal, darum geht es ja erstmal noch gar nicht. Erste Frage ist ja, wie wie stehst du zu Partys? Bist du so ein Partygänger, der in Freiburg ein bekanntes Gesicht ist? Also das ja sowieso, aber weil du vielleicht auch auf viele Partys gehst oder ist deine Zeit da auch schon vorbei? Ja, die Zeit ist schon so ein bisschen vorbei, muss ich sagen. Ich war seit Ewigkeiten mal wieder in einem Club vor so boah, auch schon wieder zwei Monate her und stand dann da und habe dann auch gedacht, wir waren da mit ein paar Kumpels drin und ich wurde damit reingeschleppt und da habe ich schon gemerkt, ich bin mittlerweile einfach zu alt für sowas. Zumindest für den Club war ich zu alt. Ja, ich bin auch immer dankbar, wenn ich irgendwie vorm Zähne ins Bett komme. Insofer ist meine Party Ambition auch nicht mehr so hoch. Aber im unternehmerischen Kontext ist das natürlich etwas, was man sich nicht entgehen lassen sollte. Eine Betriebsveranstaltung zu veranstalten, um seine Mitarbeiter zu motivieren oder für das Teamgefühl etwas zu tun. Da bin ich natürlich sofort dabei. Sehr gut. Er machst so eine Weihnachtsfeier wahrscheinlich schon wie jedes Jahr, oder? Ja, tatsächlich. Ich habe ja sonst immer, wir sind ja in Deutschland so komplett verstreut mit unseren 150 Leuten und ich hatte tatsächlich immer große Weihnachtsfeiern gemacht. Aber zuletzt muss ich dir sagen, das war dann zwar schon nach Corona Zeiten, aber danach waren alle total krank da angesteckt. Und das Problem ist ja dann, dass du gar nicht nicht nur die Kosten der Weihnachtsfeier hast. Das ist ja das eine, das ist ja alles völlig okay. Aber wenn natürlich dann dir einige Wochen die wertvollen Mitarbeiter ausfallen, ist das natürlich doppelt problematisch, weil man ja gerade zum Ende des Jahres als Steuerberater auch das eine oder andere noch zu erledigen hat. Deswegen habe ich mich entschieden, lieber zukünftig Sommerfest zu mach, weil ich ja auch immer die Podcasts zu Corona Zeiten gehört habe und wir sind ja jetzt alle gebildet, wie das mit den Ansteckungen läuft und so. Und das ist natürlich im Sommer dann unwahrscheinlicher. Ja, interessant. Also dieses Jahr keine Weihnachtsfeier? Ja, nur eine kleine. Ja, genau. Und wie sieht es bei dir aus? Wie läuft das so als im Influencer Leben mit der Weihnachtsfeier? Du lässt dich einladen wahrscheinlich, oder? Ja gut, einladen lasse ich mich immer gerne. Ich werde halt meine kompletten Teams zusammentrommeln und dann mit meinem einen Minijoopper, den ich angestellt habe, dann zu zweit die Weihnachtsfeier machen. So, also ja, das wird es wahrscheinlich. Wird es wahrscheinlich geben. Ja. Müsste ich mal blen. Wir haben ja auch schon echt schon wieder Ende November. Es ist schon die Zeit rast. So sieht's aus. Aber aus steuerlichen Gesichtspunkten macht das, was du vorhast, ja auf jeden Fall Sinn. Genau, da können wir langsam mal einsteigen mit den Weihnachtsfeiern. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man so eine Weihnachtsfeier ausrichtet? Was sagt da das Finanzamt dazu? Finden ich das gut oder? Ja, zumindest mal wenn es nicht über 110 pro Person und Veranstaltung geht, dann finden sie es soweit gut, dass es dann steuerfrei ist. Grundsätzlich zählt als Arbeitslohn und man wollte ja auch diese €110 erhöhen auf €150. Aber das fände ich schon ganz interessant, weiß ich wie du das siehst. Aber das hätte man schon mal machen können. Das wurde dann aus dem Gesetz wieder rausgestrichen, war schon im Entwurf drin. Das habe mich so ein bisschen gewundert, weil es seit Jahren bei €110 und wenn man sich die Inflation anschaut, gerade bei Essen, Trinken und auch Restaurant besuchen, dann hat es mich gewundert, dass das wieder rausgestrichen wurde. Also es immer noch bei 110. Ja, finde ich auch. Das kann sicherlich langsam aber sicher dann auch mal an die Inflation angepasst werden. Ich habe jetzt nicht nachgeschaut, wie lange ist die 110 Grenze schon gibt, aber so aus meiner Sicht ist das irgendwie seitdem ich mich mit Steuern beschäftige, eigentlich wüsste ich jetzt nicht, dass die mal niedriger war. Also existiert die sicherlich schon eine ganze Weile. Aber irgendwie ist das doch schon absurd. Ja. Also du machst jetzt eine Weihnachtsfeier oder irgendwie ein Sommerfest, eine Veranstaltung, wo du deine Mitarbeiter einlädst und du willst was für dein Teamgefühl tun. Du willst natürlich ja eben dein Unternehmenszusammenhalt verbessern und grundsätzlich ist das mal Arbeitslohn. Das heißt, wenn man jetzt mal nicht über, wenn man über diesen Freibetrag hinaus käme, hätte das ja zur Folge, dass man bei der nächsten Lohnabrechnung der Mitarbeiter diesen Sachbezug, nämlich die Möglichkeit zur Teilnahme an dieser Veranstaltung dann als Lohn berücksichtigen müsste, darauf natürlich Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen müsste und eben auch vom Lohn einbehalten müsste. Das heißt rein theoretisch gäbe es ja diese absurde Situation, dass die Mitarbeiter zur Weihnachtsfeier oder zur Feier eingeladen werden und am Ende deswegen eine niedrigere Lohnauszahlung bekommen, weil der Arbeitgeber dann eben diesen Sachbezug noch berücksichtigen muss und da eben Steuern und Abgaben einbehalten muss. Da ist dann die Freude schnell verflogen, wenn das so passieren würde, oder? Ja, absolut. Ich habe übrigens mal parallel ChatGPT gefragt, wie man es so professionell macht im Steuerwesen. Und ChatGPT meint, die €110 Grenze waren damals DM200, als es 1993 eingeführt wurde. Jetzt ist von 1993 bis 2024 sicherlich die Weihnachtsfeier bisschen teurer geworden, aber muss man jetzt auch nichthöhen. Die 110 Grenze hat man dann die 150 wieder aus dem Gesetz rausgestrichen. Absolut nachvollziehbar. Genau. Aber stellen wir lieber nicht die Frage, wer daran schuld ist. Darüber wird ja momentan ausreichend diskutiert. Wird noch, da wird noch eins, da wird noch einiges rauskommen wahrscheinlich. Vielleicht war das der Stein des Anstoßes, die Koalition schon voratz zu lassen, aber ich glaubee Dinge als Glaube, das war nicht das Problem. Genau. Jetzt aber die Frage, wenn wir gerade beim Thema sind. Ich meine, jetzt kostet es vielleicht €150, man macht hier eine schöne Weihnachtsfeier oder auch ein Sommerfest. Ja, vielleicht kann man noch dazu sagen, zweimal im Jahr kann man das machen. Also man kann auch ein Sommerfest plus eine Weihnachtsfeier machen, ohne dich jetzt unter Druck zu setzen, Christian. Und es kann auch teurer sein als €110 pro Person und Veranstaltung. Man kann nämlich pauschal versteuern. Christian Ja, genau. Das ist natürlich dann die Lösung, die eigentlich alle Unternehmen gehen, um sich nicht mit ihren Mitarbeitern anzulegen, damit die eben nicht eine niedrigere Lohnauszahlung bekommen, indem einfach die Unternehmen sagen, okay, das, was jetzt hier höhere Kosten waren als 110 pro Person, das versteuere ich pauschal. Und das ist natürlich insofern eine ganz passable Lösung, weil diese pauschale Steuer beträgt in Anführungsstrichen nur 25. %. Dann kommt noch gegebenenfalls Kirchensteuer dazu und Solidaritätszuschlag. Also es ist ein bisschen mehr, aber immerhin. Also es ist jetzt ein Betrag, mit dem man leben kann. Gerade weil natürlich die Alternative wäre, wenn man es jetzt eben tatsächlich ganz normal besteuern müsste, müsste man ja eh noch 20 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen. Das heißt 20 % steht ja eh irgendwie bei allem, was man den Mitarbeitern ##wendet aus Arbeitgebersicht im Feuer. Ja. Das muss man halt immer noch abdrücken und so zahlt man halt ein bisschen mehr und dafür haben aber die Mitarbeiter keine Abgaben. Und man kann es eben auch etwas, ja, etwas mehr krachen lassen auf der Feier, indem man eben noch die eine oder andere teurere Flasche oder auch Dj kauft oder was auch immer. Und das macht es natürlich total sinnvoll, diese pauschal versteuerung zu nutzen absolut man muss natürlich schauen ist es eine Betriebsveranstaltung wenn ich jetzt irgendwie mit meinen Angestellten nach New York zum shopping fliege oder irgendwas in der richtung mache dann sagt das Finanzamt das ist eine incentive reise weil hier der touristische Bezug im vordergrund steht und dann habe ich weder den 110 freibetrag noch kann ich mit 25 % pauschal versteuern aber ich kann immerhin mit dreiig % pauschal versteuern also die New York Reise ist dann drin nächstes Jahr oder das stimmt ja aber bei den dreiig % pauschalversteuerung musst du ja auch noch also das ist ja nicht sozialversicherungsfrei du ja auch noch die Sozialversicherung zahlen zumindest für alle die noch nicht über der beitragsvermessungsgrenze sind also es klingt jetzt nur ein bisschen wie ein etwas ein kleiner Schwaps oben drauf ne statt 25 werdenen es dreiig % okay aber dann kommen halt auch noch die sozialversicherungsbeiträge die halt dann noch mal richtig reinschlagen insofern also ich bin nicht für so einen Ausflug nach new yorkest man kann ja dort vielleicht hinfahren um sich dann vorzubildden oder so da haben wir auch schon mal eine Folge gemacht zu geschäftsreisen wo wir dann aufgezeigt haben wie es doch funktioniert man müsste dann sicherlich da Kunden besuchen und Fortbildungen machen die auf das Unternehmen zugeschnitten sind dann müsste man ja gar nichts versteuern betrieiche wenn das betriebliche Interesse im Fokus liegt das ist richtig genau kannst du mal dann voner lohnsteuerprüfung berichten das L gerade ja aber jetzt gehen wir noch mal einen Schritt zurück bevor Christian hier her rode backen bekommt wer darf denn überhaupt an einer betriebsveranstaltung teilnehmen weil man würde ja vielleicht auch mal gern seine ehefrau seinen ehemann oder jemand anderes mitnehmen oder dürfen das wirklich nur aktive mitarbeitende sein also die liste ist relativ lang aber es soll natürlich überwiegend aus der belegschaft letzt soll der teilnehmerkreis bestehen da gehören natürlich alle dazu die schon aktuell noch im unternehmen arbeiten ausgeschiedene die im ruhestand sind leiharbeiter könnten dazu gehören andere Kollegen von Konzernunternehmen Praktikanten und natürlich Begleitpersonen darf man auch einladen also die Ehefrau wäre auch okay ja und wenn der Teilnehmerkreis sich eben überwiegend aus diesen Personen zusammensetzt dann hat man eine Betriebsveranstaltung ja und dann ist man eben eigentlich in der günstigeren Besteuerung haben wir gerade gesagt mit 25 % und keine Sozialversicherung wenn man jetzt noch Geschäftsfreunde einlädt und das überwiegend zu diesem Geschäftsevent wird dann sieht es schon wieder ganz anders aus ne weil dann ist man an dem Punkt dass man eigentlich sagen muss okay ist das jetzt hier vielleicht eher eine Bewirtung, brauche ich einen Bewirtungsbeleg, dann kann ich nur 70 % der Kosten von der Steuer absetzen. Also gar nicht alles, sondern nur ein Teil. Und gleichzeitig stellt sich natürlich hier auch die Frage, wenn ich hier so eine riesen Feier für meine Geschäftsfreunde mache, bei dem eben eher ja das außerbetriebliche im Vordergrund steht oder eben ä ja, das einfach ein Incentive ist, ein Vorteil für die eingeladenen Geschäftsfreunde, dann ist man natürlich auch schnell in dem Bereich, dass man eigentlich wieder darüber nachdenken muss, dass man da auch eine pauschale Steuer abführt, weil ansonsten ist das eben bei den Geschäftsfreunden auch wiederum steuerpflichtig, die Einladung zu diesem tollen Event. Ja, das heißt eigentlich ist das mit der Betriebsveranstaltung für die Mitarbeiter eine ganz vergleichbar. Vergleichbar vor allem, da will ich doppelt unterstreichen, im Vergleich zu den anderen steuerlichen Sanktionen, die man sonst hat, wenn man so eine Veranstaltung macht, noch ganz human mit den 25, %, die man da pauschal abfüt. Aber man muss auf die Kosten achten, weil viele denken ja, okay, man schaut sich vielleicht nur die Essen und die Getränke an und rechnen dann das zusammen und kommt dann vielleicht auf €100. Aber es sind ja ja noch mal andere Kosten, wie beispielsweise für die Unterhaltung oder Geschenke zählen auch in den Freibetrag rein zu beachten. Also da muss man schon ein bisschen aufpassen. Wir hatten mal einen Zauberer z. B. Ja, der hat dann auch mit reingezzählt, obwohl die Zaubertricks gar nicht so gut waren. Ja, aber genau, also es geht wirklich da ans eingemachte und alle Kosten sind halt zu berücksichtigen, die irgendwie mit dieser Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Immerhin die eigenen Personalkosten, wenn man jetzt jemanden hat, der diese Veranstaltung plant, ja, die sogenannten Selbstkosten, die müssen nicht mit reingezählt werden. Vielleicht ein Tropfen auf den heißen Stein, ja, aber ja, da muss einer fahren. Auf jeden Fall alle von den Mitarbeitern, einen trifft der Busfahrer. Aber interessant ist auch, man könnte jetzt auf die Idee kommen, das sind ja 110 pro Person. Jetzt könnte ich ja auf die Idee kommen und sage, ich lade super viele Leute ein und vielleicht auch schon in dem Wissen, na ja, hier der und der oder die und die, die kommen eh nicht, ja, aber egal, ich lade die halt ein. Dann kann ich dem Finanzamt eine möglichst lange Einladungsliste präsentieren und kann eben sagen, naja, ich habe halt 200 Leute eingeladen, deswegen habe ich auch für 200 Leute eingekauft. Am Ende sind nur 100 gekommen, aber ich möchte die 110 Freibetrag natürlich für meine 200 eingeladenen Gäste haben. Immerhin habe ich ja für die auch bestellt. Ja aber tja das die diese Argumentation wird halt leider nicht aufgehen ne es kommt auf die tatsächlichen anwesenden Gäste an die müssen halt auch das mit besteuern was vielleicht zu viel eingekauft wurde oder bestellt wurde selbst für die gäste die dann gar nicht kamen das ist halt auch verrückt eigentlich ja das ist echt verrückt also da muss man auf jeden fall drauf achten dass man nicht zu knapp kalkuliert dann und man muss auch drauf achten wer man wen man denn alles einlädt weil wenn man jetzt einzelne Person irgendwie nicht einlädt dann wird schon schwierig m tja das da steckt so ein bisschen der Gedanke dahinter dass man natürlich nicht einzelne gruppen im unternehmen bevorzugen will indem man eben sagt okay wir machen jetzt hier nur für den vorstand eine weihnachtsfeier ja so wie du das ja jetzt hier irgendwie vorhast obwohl du dein minijobber darf ja auch kommen hast ja der darf auch kommen wenn jetzt auf die Idee käme ich will hier die ganzen Mitarbeiter nicht dabei haben die ich will ja feiern ja und ich lade eben nur die die leitungsebene ein z. Bpiel dann kommt man natürlich schnell an die Grenzen hier des Gesetzes weil eben diese Begünstigung in Form dieses freibetrages nur dann gilt wenn man wirklich alle Mitarbeiter einlädt ja es ist dann man könnte jetzt zwar so bestimmte Gruppen bilden das wäre schon denkbar so einzelne Abteilungen dass man sagt okay das ist jetzt hier die Feier für alle die jetzt ein Jubiläum haben z.B. oder für alle die in der Lohnabteilung arbeiten und die anderen machen eben eine andere Veranstaltung also das wäre schon denkbar aber es muss eben ein homogener Kreis sein einer gewissen Abteilung die dann eben alle eingeladen sind und nicht nur die Führungsebene z.B. die haben dann Pech und die müssen eben ab dem ersten Euro dann versteuern es gibt aber ein interessantes Urteil wenn man jetzt eben diese Pauschalversteuerung von 25 % anwendet also immer dann wenn es mehr als €110 pro person kostet da hat der bfh das relativ entspannt gesehen obwohl die finanzverwaltung auch gesagt hat hier müssen alle mitarbeiter eingeladen werden aber der bfh hat was anderes gesagt tja da ist es natürlich so dass das finanzamt diese regelung hey entweder müssen alle eingeladen werden oder ihr kriegt diesen steuervorteil nicht und der steuervorteil ist eben hier auch diese pauschalversteuerung weil das eben günstiger ist als wenn dann der Vorstand seine 45 % Lohnsteuer zahlen muss also das ist ja ganz ganz klar dass wir hier über eine Begünstigung sprechen und das Finanzamt war eigentlich immer der Meinung nee nee auch für diese Pauschalversteuerung müssen alle eingeladen werden. Und da hat sich der BFH das mal angeschaut und hat wie lautet immer so schön der Spruch? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, hat genau das getan und hat dann festges moment mal, bei der Pauschalversteuerung steht davon überhaupt nichts im Gesetz. Finanzamt das habt ihr jetzt hier in eure Verwaltungsanweisung geschrieben, könnt ihr ja machen, aber solange das nicht irgendwie eine Grundlage im Gesetz hat, könnt ihr das nicht aufrechterhalten, diese Forderung. Und hat das dann umgekippt und hat gesagt, man darf also auch hier unterscheiden, wenn es um die Pauschalversteuerung geht, ja, dann muss man zwar ab dem ersten Euro alles versteuern, aber immerhin nur mit 25. %. Das heißt, die Vorstände können sich freuen und mal eine schöne Veranstaltung starten. Ja, ich glaube in dem Fall war es doch irgendwie Euro, oder? Die haben zwei, ich habe auch das noch mal rausgesucht, die haben also zwei Veranstaltungen gemacht. Einmal eine Veranstaltung nur für die Mitglieder des Vorstandes. Es ist leider, also ich konnte es aus dem Urteil nicht rauslesen, wie viele Vorstandsmitglieder es gab, aber wie viel gibt es üblicherweise? Vielleicht drei oder so. Und das hat also €8000 gekostet. Da gab es also Getränke und mehrgängige Menüs und ein Raum wurde schön dekoriert und musikalische Unterhaltung gab es auch. Und das ist das eine, wo wir jetzt noch sagen kann, ja, okay. Und dann gab es noch eine zweite Veranstaltung, auch vom selben Unternehmen, da wurde nur der obere Führungskreis und der Konzernführungskreis eingeladen und das hat gekostet und t ja, das wollte sich das Finanzamt natürlich nicht so gefallen lassen und wollte da von allen die echte, tatsächliche, persönliche Steuer haben. Ja, aber die sind eben durchgekommen und haben das eben feststellen lassen können, was ich prinzipiell ja auch gut finde. Ist auch für die Vereinfachung gut, dass man sagen kann, da können wir die pauschale Steuer für abführen, also 25 % auf und 8000, die zahlen wir dem Finanzamt und dann wollen wir aber auch nichts mehr davon wissen, dass wir hier unsere Betriebsveranstaltung gemacht haben. Macht ja eigentlich Sinn, dass man das so auch schlank und einfach regeln kann. Absolut, ja. Jetzt ist die Frage, wenn ich jetzt mehr als zwei Betriebsveranstaltungen mache, ja, also wenn ich jetzt sage, okay, ich mache vielleicht eine Weihnachtsfeier, einen Sommerfest, aber irgendwie ist doch was in der Region, wo ich auch noch gerne hingehen würde mit meinen Angestellten. Geht das, dass ich dann trotzdem die Pauschalversteuerung zumindest übernehme, auch wenn es den Freibetrag nicht mehr gibt? Tja, da müssen wir jetzt auch wieder unterscheiden, ja, Freibetrag geht nicht, haben wir gesagt, nur zwei. Und pauschale Steuer geht zum Glück auch für mehrere Veranstaltungen, JAs, wo mehr monatliche Vorstandssaususe oder sowas wäre dann schon drin. Ja, sollte man vielleicht mal einführen. Genau. Und wenn ich die 25 % Pauschalversteuerung übernehmen kann, dann ist es auch sozialversicherungsfrei. Wir haben es ja schon erwähnt, bei so einer Incentive Reise, also wenn es jetzt keine Betriebsveranstaltung ist, dann gilt es leider nicht, dann muss ich auch Sozialabgaben abführen. Und da gibt es halt jetzt noch, also das ist nochmal so ein Thema, wo ich jetzt einen erhobenen Zeigefinger hier virtuell mal in die Luft heben will, weil da ist eine große Vorsicht geboten, weil in der Praxis ist das ja manchmal so, dass man so eine Veranstaltung macht und dann ja, keine Ahnung, müssen wir das jetzt dem Finanzamt melden oder nicht? Müssen wir da die pauschale Steuer abführllen oder nicht? Wissen wir nicht genau. Steuerberater haben wir jetzt auch nicht gefragt, wird wird schon gut gehen, ne? So ist ja manchmal die Herangehensweise, will ich jetzt gar nicht für Gutheißen, aber kommt ja vor. Und dann kommt natürlich der große Schock, wenn eine Lohnsteueraußenprüfung kommt, die ja auch deutlich häufiger stattfindet als eine Betriebsprüfung. Und dann wird das eben festges Mensch, ihr habt ja hier eine Weihnachtsfeier, Betriebsveranstaltung, was auch immer gemacht und das müsste ich eigentlich hier über die Lohnsteuer ziehen. Und dann sind vielleicht die Mitarbeiter gar nicht mehr im Unternehmen beschäftigt. Ja, und dann wird man natürlich immer darauf gehen und sagen, ja okay, dann müssen wir natürlich die pauschale Steuer abführen. Und das ist jetzt genau das große Problem, wenn man das eben zu spät macht, wenn man die pauschale Steuer nicht rechtzeitig abführt, gibt es jetzt ein neues Urteil vom Bundessozialgericht aus dem APR. 2024 und die sagen eben, tja, wenn du die Lohnsteuer, wenn du die pauschale Lohnsteuer zu spät abführst, und zwar nach dem 28. Februar des Folgejahres, dann kannst du ja gar nicht mehr diese ganzen Beitragsbescheinigungen und so für uns Sozialversicherungskassen richtig erstellen. Also dann sind wir aber nicht der Meinung, dass wir hier auf unsere Sozialversicherungsbeiträge verzichten. Das heißt, lange Rede, kurzer Sinn, wenn du die pauschale Steuer zu spät abführst, musst du auch noch Sozialversicherungsbeiträge darauf abführen. Und das kann natürlich richtig teuer werden und ist auch ätzend, wenn dann z.b. auch die Mitarbeiter nicht mehr da sind oder man denen das eben auch gar nicht aufbürden will. Also da sollte man auf jeden Fall drauf achten. Das dann ordnungsgemäß zu versteuern. Ja und ein wichtiger Punkt ist auch noch die Umsatzsteuer. Jetzt haben wir so entspannt gesagt, ja, wenn es über 110 gibt, dann machen wir halt eine Pauschalversteuerung und dann ist schon alles geritzt, zumindest wenn man es rechtzeitig dann auch abführt. Aber bei der Umsatzsteuer sieht ja ein bisschen anders aus, Christian. Tja, bei der Umsatzsteuer ist ja immer die Frage, da geht es ja darum, man bekommt ja dann Rechnungen vom Zauberer, vom DJ, vom Lokal und so weiter und das sind ja auch Unternehmer und die stellen in den Rechnungen ja Umsatzsteuer aus. Jetzt ist natürlich die Frage als Unternehmer, ja wie, für was habe ich das jetzt eigentlich eingekauft? Habe ich das jetzt für mein Unternehmen eingekauft? Dann hätte ich ja eigentlich einen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Das ist ja so das System, wenn ich was für mein Unternehmen einkaufe, was ich auch für mein Unternehmen wieder verwende, dann habe ich einen Vorsteuerabzug. Andererseits könnte man ja auch die Auffassung vertreten, na Moment mal, eigentlich geht es ja nur darum, dass die Mitarbeiter irgendwie Spaß haben und das ist ja eigentlich was Privates, dass die Mitarbeiter halt hier Party machen und was hat das mit dem Unternehmen zu tun? Und da kann man sich natürlich trefflich drüber streiten, sind diese Kosten jetzt für das Unternehmen oder ist das eher eine Privatveranstaltung und muss deswegen eine eigentlich als ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen, weil es eigentlich um private Belange der Mitarbeiter geht und gar nicht um umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten für das Unternehmen. Und da hat man ja eigentlich eine ganz gute, na ja gut, ich setz es mal in Klammern, will es gar nicht bewerten, aber eine praxisnahe Lösung gemacht, dass man hier einfach auch auf diesen 110 Freibetrag oder also nicht Freibetrag in diesem an dieser Stelle, dass man auch auf die €110 abstellt und eben sagt, na ja, solange die Veranstaltung nicht mehr als 110 gekostet hat pro Person, kannst du den Vorsteuerabzug geltend machen und wenn er, wenn es teurer war als 110, dann hast du gar keinen Vorsteuerabzug, dann ist das halt hier eine richtige Freigrenze. Ja, dann wird der Freibetrag von 110, wo man einfach sagen kann, bis 110 ist frei und erst darüber hinaus muss ich versteuern, wird dann zur Freigrenze bei der Umsatzsteuer. Sobald man die 110 überschreitet, kann ich kein Vorsteuerabzugelten machen. Ja, könnte schöner sein, aber ist halt nun mal so. Jetzt werden sich vielleicht einige fragen, okay, das ist mir jetzt alles hier so ein bisschen zu klein kararieriert, wie könnte ich vielleicht irgendwie mit meinen Angestellten irgendwas spaßiges unternehmen, was ich vielleicht doch besser von der Steuer absetzen kann, wo ich vielleicht jetzt nicht unbedingt eine Pauschalversteuerung übernehmen muss oder umsatzsteuerliche Probleme habe. Was kön man da noch machen? CHRISTIAN Tja, ich könnte mir vorstellen, dass man mit, dass man gute Argumente hat, dass es hier gar keine Betriebsveranstaltung ist, wenn der Tag überwiegend von einer Fortbildung geprägt ist. Wenn man also die Mitarbeiter schon einlädt, meinetwegen auch zu einer schönen Location, die man anmietet und dort dann am Tag überwiegend Fortbildungen stattfinden, meinetwegen am Abend dann noch ein Abendessen und vielleicht in Anführungsstrichen kleine Party, würde ich jetzt schon sagen, dass man gute Argumente hat, vielleichtzu saagen, das die wesentliche Prägung des Tages ist eben eher die Fortbildung und nicht die nicht die Feier. Ja. Das könnte z. B. Eine gute, gute Vorgehensweise sein. Ja. Ja, die Frage ist immer, was so geprüft wird. Genauso wie bei den Geschenken. Ich meine, die kann man auch machen. Also wenn ich jetzt bei einer Weihnachtsfeier muss ich nicht nur alles veresssen und verdrinken, sondern kann auch Geschenke machen, zumindest Sachgeschenke. So Klassiker ist ja immer so ein Blumenstrauß, der vielleicht sogar auch noch mal ja für eine we ich Betriebszugehörigkeit oder sowas überreicht wird. Also Sachgeschenke sind da drin. Ich könnte theoretisch eigentlich auch irgendwie Currywurst mit Pommes essen und dann für irgendwie keine Ahnung, zumindest mal was ich 60 oder so ein Sachgeschenk machen. Theoretisch könnte ich ja sogar noch bis zum Freibetrag von 110 gehen. Die Frage ist halt nur, wenn ich irgendwie 10 ver esse und vertrinke und dann 100 als Sachgeschenk mache, ob dann Finanzamt auch noch sagt, was ist denn hier los? Ja. Aber theoretisch ist das möglich. Mhm. Genau. Das heißt Einladung auf dem Einladung zur Weihnachtsfeier auf dem Weihnachtsmarkt, dort die eine oder andere Runde Glühwein ausgeben, wobei da ist man ja auch schnell bei den 110, ne? Aber und den Restbetrag dann noch als Gutschein oder als Sachbezug auf die Gutscheinkarte aufladen, ne? Das ist ja hier sowieso immer unsere Empfehlung mit den Gutscheinkarten, wo man die 50 monatlich steuerfrei aufladen kann. Die könnte man dann natürlich auch noch zur Weihnachtsfeier mit diesen beispielsweise 60 aufladen. Könnte eigentlich auch schlau sein. Ja. Ja, ja, eigentlich ganz die Frage ist ja auch, wenn ich jetzt mit dem Geschenk über diese €110 komme, dann kann ich ja trotzdem noch pauschal versteueren 25. %. Ja, guter Hinweis. Da müsste man eigentlich noch einen Goldbarren, z.B. 1 Oz Gold den Mitarbeitern überreichen im Wert von €2800. Ich glaube, ich habe da mal ein Urteil gelesen, das war beim Finanzgericht, da wurde das genauso gemacht. Da wurde allerdings kein Goldbarren überreicht, sondern eine Goldmünze. Und eine Goldmünze ist ja, da wurde dann im Urteil auch sich darüber Gedanken gemacht, ist denn jetzt so eine afrikanische Krügerrandmünze, ist die denn irgendwo noch anerkanntes Zahlungsmittel? Und man hatte sich dann eben nicht darauf einigen können, dass das ein Sachbezug ist. Ja, aber wenn man natürlich tatsächlich sicher ist, dass man einen Sachbezug überreicht, was beispielsweise bei einem Goldbarren der Fall sein könnte, weil Goldbarren ist ja eher kein Zahlungsmittel irgendwo oder vielleicht auch was anderes, was man vielleicht gerne überreichen will. Ich will mich jetzt, ich habe es jetzt nicht abschließend geprüft, aber ich denke auch, dass das funktionieren müsste. Ja, also ja, bei Gold ist ja die Frage, ob durch die verschärften Anforderungen von BMF Schreiben, also ich würde jetzt mal sagen, das dürfte kein Sachbezug mehr sein, wenn man dieses umfangreiche BMF Schreiben anschaut, das sollte man vielleicht eher auf irgendwas anderes gehen, aber ich habe es jetzt auch nicht abschließend geprüft, aber theoretisch kann man drüber gehen. Beispielsweise, was weiß ich, die Fire kostet irgendwie 80 und das Geschenk kostet 40, dann kann man das noch mit 25 % pauschal versteuern, wenn man da mit den Gesamtkosten der Fire drüber kommt. Genau. Ja, das war doch mal so das Wichtigste über die Weihnachtsfeier, Betriebsveranstaltung und Abgrenzung zu Incentive reisen. Ich meine, am einfachsten ist natürlich, wenn man so organisiert, dass eine Betriebsveranstaltung ist, die allen offen steht, hat man zumindest mit der Absetzbarkeit keine Probleme. Wenn man dann auch die 110 Grenze einhält pro Person, wichtig, die auch teilgenommen hat, dann hat man am wenigsten Kopfschmerzen und muss sich dann nicht über irgendwie Pauschalversteuerungen und Umsatzsteueraufteilung etc. Gedanken machen. Dann kann man die Weihnachtsfeier schon entspannter genießen. Wir machen ja jetzt immer Zusammenfassungen, also insofern dann hier auch noch mal Zusammenfassung. Die €110 müssen mal erhöht werden. Seit 1993 ist viel Zeit vergangen, da entscheidet dann in der Regel sogar das Bundesverfassungsgericht. Da hatten wir auch dieses Jahr den einen Fall, wo die über ein Verfahren aus 2001 entschieden haben. Also selbst, selbst die sind schneller. Da könnte man ja schon mal dran denken, diesen Freibetrag von €110 mal anzupassen an die neuen Realitäten. Absolut. Ja, wunderbar, Christian, dann freut uns natürlich, wenn ihr ein Abo dalasst bzw. Uns bewertet und dann hört man sich nächste Woche wieder. So machen wir das. Ja, viel Spaß auf der Weihnachtsfeier. An alle, die da jetzt bald hingehen. Bis nächste Woche. Tschüss. Ciao, ciao.
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#116: Steuerfabi trifft Friedrich Merz | Ampel zerbricht | Welche Gesetze kommen noch?
Veröffentlicht am: 13.11.2024
Zusammenfassung lesenIn dieser Episode diskutieren wir die jüngsten Entwicklungen in der deutschen Politik und gehen auf die Vorschlägen von Friedrich Merz ein, dir er beim Steuerzahler-Kongress vorgestellt hat. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Bruch innerhalb der Ampel-Koalition: Bundesfinanzminister Christian Lindner soll sich gegen die von Kanzler Scholz geforderte Aussetzung der Schuldenbremse gestellt haben, was zur Beendigung der Zusammenarbeit führte. Ein Blick auf aktuelle Gesetzesvorhaben zeigt, welche ...
In dieser Episode diskutieren wir die jüngsten Entwicklungen in der deutschen Politik und gehen auf die Vorschlägen von Friedrich Merz ein, dir er beim Steuerzahler-Kongress vorgestellt hat. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Bruch innerhalb der Ampel-Koalition: Bundesfinanzminister Christian Lindner soll sich gegen die von Kanzler Scholz geforderte Aussetzung der Schuldenbremse gestellt haben, was zur Beendigung der Zusammenarbeit führte. Ein Blick auf aktuelle Gesetzesvorhaben zeigt, welche Reformen noch ungewiss sind. Das Jahressteuergesetz 2024 steht kurz vor der Zustimmung im Bundesrat, während beim Steuerfortentwicklungsgesetz wesentliche Maßnahmen wie die degressive Abschreibung und eine erweiterte Forschungszulage dringend erwartet werden, die Verabschiedung jedoch ungewiss bleibt. Der Solidaritätszuschlag steht nach einer mündlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht erneut zur Debatte, und die Frage, ob er als Ergänzungsabgabe weiterhin gerechtfertigt ist, wird intensiv diskutiert. Beim umstrittenen Rentenpaket II plant Kanzler Scholz eine Anhebung der Sozialabgaben zur Stabilisierung des Rentensystems, was längerfristig enorme Belastungen für die Bundesfinanzen bedeuten könnte. Durch die steigenden Sozialversicherungsbeiträge könnte sich Arbeit bald weniger lohnen.
Herzlich willkommen beim sei doch nicht besteuert podcast christian letzte woche als wir aufgenommen haben gab es die regierung noch das stimmt ja und du bist ja dann aufgebrochen um dich zum steuerzahlertag unter anderem hast du ja da auch neben herrn Merz gestanden habe ich auf einem Foto gesehen und wahrscheinlich genau zu diesem Zeitpunkt gab es ja den heftigen Streit zwischen Scholz und Lindner also in dem Moment wo du ne im März standest wurde irgendwie dann klar dass es jetzt mit der Regierung am ende ist oder das passt ja vom zeitlichen ablauf ich habe damit nichts zu tun muss ich sagen als wir letzte woche haben wir ja vor ort in berlin im hotelzimmer aufgenommen und nicht wie jetzt aus freiburg und halle und dann bin ich zum steuerzahlerkongress vom bund der steuerzahler aufgebrochen aber nicht wissend dass am selben tag noch die regierung ich habe dann freudig dann friedrich merz erstmal mit empfangen noch ein foto gemacht und war dann dann eine rede gehalten und da da hat man schon den ersten hinweis bekommen handy hat ständig vibriert oder nee nee nee es war dann es war dann so ich meine an dem tag war e ein historischer tag dieser sechster Nov. 2024 wurde donald trump gewählt und dann hat er so gemeint ja es wird wahrscheinlich das einzig historische Ereignis am heutigen Tage bleiben und ich dachte na ja gut was kommt denn noch so und dann waren wir da erst seine Rede gehalten dann hatten man noch eine Podiumsdiskussion und ja dann waren wir da wieder irgendwann von der Bühne runter und ich war wirklich kaum unten habe natürlich standesgemäß und Espresso getrunken und dann ja was passiert dann überall halt Eilmitteilungen und hier Spiegel melet Kanzler Scholz entlässt Finanzminister Lindner und dann habe ich so gedacht ach das ist vielleicht das historische Ereignis was noch kommt heute und dann aber dass natürlich da die ampelkoalition auch noch zerbricht nachdem ich da auf im Boden mit Friedrich Merz stehe das habe ich auch nicht gedacht also einer von uns wusste es auf jeden fall nicht es war schon was natürlich auch noch was es noch noch was heiß witziger aber noch interessanter noch wie soll man sagen ja absurder eigentlich gemacht hat dass christian lindners ehefrau frank lefeld das ganze panel noch moderiert hato stand ich stand dann praktisch nicht nur mit friedrich merz auf der bühne sondern auch mit christian lindners ehefrau also wenn mich irgendjemand in keine ahnung fünf jahren mal fragt wo warst du eigentlich als 2024 die Ampelkoalition zerbrochen ist dann sa ich ja gut als Kanzler Scholz Finanzminister Lindner entlassen hat stand ich mit Lindners Ehefrau auf der Bühne und vielleicht dann, je nachdem wie die Wahl jetzt dann läuft mit dem künftigen Kanzler. Also das ist mal eine Geschichte, die werde ihr wahrscheinlich so schnänlich vergessen. Aber wie gesagt, noch mal erwähnenswerter Steuerfahrer, wie hat jetzt nicht die Koalition zerbrochen ist, das waren die schon selbst. Da können wir vielleicht auch noch mal drüber sprechen, was da so abging, warum das überhaupt so war und wer jetzt da oder ob jemand, der den schwarzen Peter hat. Aber war auf jeden Fall ein interessanter Abend. Ja, das habe ich mir auch gedacht, als ich das dann abends verfolgte, dass das für dich sicherlich sehr spannend war. Du hast ja schon angedeutet, das ist ja gar nicht so unwahrscheinlich, dass Friedrich Merz dann mit der CDU die Bundestagswahl dann im Februar gewinnt und wohl dann auch Kanzler wird. Hat er denn zur Steuerpolitik auf diesem Steuerzahlertag sich irgendwie geäußert? Hast du da Insights, die man nochmal teilen kann? Erwartet uns dann besseres mit der CDU oder wie wird das steuerpolitisch aussehen? Ja, also er hat insbesondere zwei Sachen angesprochen. Von ihm kommt natürlich auch der Spruch mit der Steuererklärung auf dem Bierdeckel. Da hat er sich selbst noch mal auf den Arm genommen und hat dann auch gemeinett, die älteren von ihnen werden sich erinnern, das ist jetzt noch nicht umgesetzt und die Gemeinde, es könnte dann über eine App kommen. Wir wissen ja alle, wie es dann ist, wenn der Staat eine App macht. Aber okay, also der Grundgedanke der grundlegenden Vereinfachung des Steuersystems will er noch machen. Er hat aber auch gemeint, es braucht Minimum die Hälfte von einer Koalition. Also wenn man dann denkt, irgendwie die kommen, was weiß ich, Mitte 2025 dann in Charge, dann wahrscheinlich die ersten zwei Jahre bis Mitte 2027, um das alles mal durchzuplanen. Und zweiter großer Punkt ist die Absenkung der Unternehmenteuerlast dann von etwa dreiig % auf dann 25. %. Hat aber auch gesagt, er ist kein Freund, dass man thesauriere Gewinne anders, also besser besteuert als ausgeschüttete Gewinne. Und hat auch gemeint, war nicht ausgeschütteter Gewinn, ja, ist besser als ein thesaurierter Gewinn. Ja, hat leider nichts dazu gesagt. Und aufs nächste Thema, ich meine, das war auch alles zeitlich begrenzt und im Hinterkopf hatte er, also ohne Iben jetzt was zu unterstellen, aber vermutlich schon andere politische Entwicklung an diesem Abend in Berlin und hat auch noch einen anderen Termin gehabt. Das hätte ich gern noch mal. Ja, also weil das ist ja eigentlich so, wenn du jetzt Gewinne thesaurierst, also die GmbH macht die Gewinne und dann zahlst du da eben deine dreiig % Steuern drauf und dann behältst du die in der GmbH und schüttest die nicht aus, dann ist das ja eigentlich wirtschaftlich tendenziell etwas positives, weil das Geld eben nicht privat verwendet wird für den privaten Konsum, sondern das muss ja irgendwie für betriebliche Investitionen oder Rücklagen oder was auch immer verwendet werden. Aber es kann eigentlich nicht genutzt werden, um irgendwie einen privaten neuen Pool zu kaufen oder so. Und wenn man natürlich das jetzt gleich besteuern würde, dass man sagt, ja ist völlig egal, ob du das Geld jetzt bei der GmbH dann ausschüttest oder eben da drin lässt, der Steuersatz sind immer nur 25. %. Also fände ich natürlich gut, aber wüsste ich jetzt sicherlich ein paar meiner Mandanten, die gleich da irgendwie eine private Investition tätigen. Also war das auch das Ansinnen irgendwie so die Binnennachfrage anzukurbeln? Ich weiß es nicht. Das war ein interessanter Punkt. Vielleicht muss man mal schauen, habe ich da noch mal die Möglichkeit mit ihm zu sprechen. Aber die mühlen mal langsam. Also mit wem ich auf jeden Fall spreche, ich bin bei Christian Lindners Podcast eingeladen. Sehr gut. Am 28. Nov. Da bin ich mal gespannt. Also es war schon weit vor dem Ende Der Koalition abgemacht, da war er noch Bundesfinanzminister und ich habe jetzt Anfang November nicht gedacht, dass er Ende November keine Finanzminister mehr ist. Aghst trotzdem hin, oder? Ja, also ich denke mal so, ja, also das würde ich mir nicht entgehen lassen. Ich gehe mal hin. Ist natürlich immer so, hat immer so ein bisschen Geschmäckle, wenn man so von Politikernern eingeladen wird. Aber ich spreche mit allen. Ich war auch schon beim Podcast vom grünen Finanzminister Bayer, liebe Grüße. Ja hier in Baden Württemberg, hat in schönsten Amtssitz in Stuttgart und ja, also ich will jetzt auch der FDP, die hat es ja schon schwer genug, ich will jetzt nicht zu den Grünen so zum Podcast gehen und dann kriegst der lindner Absagen. Also von dem her werde ich da hingehen. Ja, ist denke ich mal ganz interessant. Ich meine, das ist ja auch noch die Frage, die haben wir noch gar nicht besprochen, kann man wahrscheinlich auch nicht final beantworten, ja, wie, warum und wer hat jetzt da die Schuld? Also das war da natürlich schon überraschend. Ich meine der Knackpunkt war wohl die Schuldenbremse. Christian Lindner wollte da das nicht aufweichen und Kanzler Scholz hat da vermutlich gesagt, hier weicht die mal auf, weil wir brauchen einen Haushalt, wir brauchen neues Geld und die Positionen waren halt komplett unterschiedlich und dann hat ja vermutlich, also das ist alles nur Vermutung, also ich weiß auch nicht mehr. Noch nicht, obwohl ich mit Kanzler oder künftigem Kanzler Merz vielleicht auf dem Podium stand. Also es war dann so, dass Kanzler Scholz, der jetzige Kanzler, vielleicht auch der künftige Kanzler, wer weiß, dann Finanzminister Lindner entlassen hat und ich gehe mal davon aus, also wie gesagt nur Vermutung, dass er Lindner so dastehen wollte, als hätte er dann praktisch die Koalition beendet. Ich glaube, dass das mal Ende, das war absehbar. Ich habe gestern den Podcast von unseren Kollegen Thomas von Finanzfluss und Professor Goldgraf gehört, die haben schon Anfang des Jahres prophezeiti dass die Ampelkoalition noch Platz dieses Jahr haben auch recht behalten. Also es war jetzt nicht so, dass es nicht so absehbar war, dass es irgendwann ein Ende findet. Aber ich glaube Lindner wollte, dass es halt dann so kommuniziert wird, dass er die Koalition beendet hat, was er eigentlich auch hat. Aber das sage ich mal, die Aussage ist natürlich jetzt Kanzler Scholz entlässt Lindner. Das ist so mal vom Marketing her war das eins zu null für Scholz würde ich mal sagen. Weiß nicht wie du das siehst, aber der hat auf jeden Fall auch schon die perfekte Rede dann eigentlich schon vorbereitet gehabt für den Teleprompter irgendwie. Die war wahrscheinlich länger vorbereitet als nur irgendwie 10 Minuten, vielleicht sogar mehrere Tage schon. Also ich bin mal ges. Also marketingtechnisch würde ich mal sagen scholz eins, Lindner null. Ich weiß nicht wie du, wie du es aufgenommen hast. Na ich habe ja nicht den Anspruch politisch neutral zu sein hier in dem Podcast we ich weiß nicht ob du den hast, du bist der FDP, das muss offen sagen, du bist der FDP Mitglied. Im Gegenteil. Wie genau und das ist ja was, wofür man sich manchmal auch ganz schön für rechtfertigen muss. Also wenn man irgendwie bei 3 % Christian na ja, also tatsächlich war das jetzt immer so, immer wenn ich ein Parteimitgliedskollegen getroffen habe, war eigentlich so die erste das erste Gespräch, was man geführt hat, ja wann trittstn du aus oder wo gehst du hin oder so ja das ist also weil wirklich sehr viele unzufrieden waren zumindest die eben auch ja für Wettbewerb sind, für Marktwirtschaft und da war jetzt nicht viel von zu finden in den letzten Jahren und gleichzeitig gibt es ja ja schon berechtigte Sorgen, dass man was machen muss mit diesem was ja wiederum mit diesem blindener Papier ja die die Vorschläge zur Reformation, zur Reformierung unserer Wirtschaftspolitik, die ja echt gut teilweise und da haben glaube ich wirklich viele die Sorge, wie das so in den nächsten Jahren sich entwickelt und Der Ausblick ist ja nicht besonders positiv, gerade wenn man jetzt dann sich so schaut, anschaut, was für Gesetze noch so gemacht werden und so. Und insofern fand ich das sehr wichtig, dass da jetzt noch mal dieser Vorstoß kam und fand das auch völlig Okay, da jetzt die koalition dran scheitern zu lassen, weil es denke ich schon wichtig ist dass wir da jetzt mal andere ja einfach anders vorgehen und eben schauen dass wir wettbewerbsfähig bleiben so irgendwie donald trump will die unternehmenssteuern auf 15 % senken oder mal schauen wie weit ja und günstige Energiekosten und so weiter da kann man sich natürlich hier die Welt schön ausmalen aber wenn die Realität anders ist also ich möchte schon gerne noch unseren Wohlstand aufrechterhalten und das muss ja auch nicht unbedingt mit sozialer kühle oder so einhergehen ja es wird einem ja dann immer schnell vorgeworfen wenn man so eine fdp meinung vertritt das ja alles sozial unverträglich oder so bin ich eigentlich nicht dass das geht sicherlich auch anders also insofern lange rede kurzer sinn ich habe das sehr begrüßt und habe das auch für überfällig gehalten und bin insofern gespannt was dann jetzt im nächsten jahr passiert und und was wir da vielleicht für für bessere ideen dann umsetzen können her Christian Lindner will auf jeden fall wieder Finanzminister werden hat er schon angekündigt also ja da bin ich mal gespannt also die erste frage ist natürlich schafft die FDP die fünf proze hürde sonst wird es vermutlich schwer dass Christian lind wieder die Chance hat Finanzminister zu werden Friedrich merz hat das mal nicht ausgeschlossen aber se mal realistisch weiß ich nicht also aktuell sieht es ja eher so nach einer großen Koalition aus da haben wir da stillstandweise aber vermutlich jetzt auch nicht viel mehr als bei der ampel aber ich bin mal gespannt wie es weitergeht also vom fahrplan her ist es ja so dass im februar am 23. Glaube ich sollen ja jetzt die neuwahlen stattfinden und dann ist ja die frage was passiert bis dahin also es ist ja so guck ich habe mir das hier mal aufgeschrieben der fahrplan weil ich bin jetzt auch nicht weiß nicht ob du so tief drin bist in diesem ganzen wahlrechtsthema das ist nicht mehr spezialgebiet ja ja ich auch nicht ich habe es mir hier mal rausgeschrieben wie es kommen könnte. Genau also am 23. Feb. Die Neuwahl geplant davor könnte am elfter Dezember die Vertrauensfrage gestellt werden im Bundestag und dann wenn dann z.B. irgendwie was weiß ich jetzt im an am 16. Dez. Dem Bundeskanzler kein Vertrauen ausgesprochen wird kann der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen so und es wird wahrscheinlich passieren und dann ist die Regierung nur noch geschäftsführend im Amt und das hat man schon mal und dann werden neue Gesetze in der regel nicht beschlossen so jetzt ist natürlich die frage es sind ja einige neue Gesetze noch in der Pipeline manche sind vom Bundestag verabschiedet manche sind auch gar nicht verabschiedet und in der Entwurfsfassung vorhanden. Da gibt es ja einiges. Wollen wir da mal kurz durchgehen, was noch so alles offen steht und vielleicht, wo man nur hoffen kann eigentlich, dass vielleicht auch unter Friedrich Merz mit der CDU CSU parteiunabhängig die Sachen durchgedrückt werden, weil am Ende waren es ja Ampelvorschläge und manche Sachen sind auch gut. Also man kann jetzt nicht sagen, hier alles war schlecht, was die Ampel gemacht hat. Also es sind auch gute Vorschläge da. Manche wurden vom Bundestag schon beschlossen und ich hoffe, dass jetzt da mal die Parteien sich da zusammenraufen und die Sachen noch durchdrücken, weil im Großen und Ganzen gibt noch ein paar Ausnahmen, aber im Großen und Ganzen sind es eigentlich schon ganz gute Geschichten, die noch verabschiedet werden sollen. Na mal schauen, wenn wir da gleich konkret einsteigen, bin ich da glaube ich bei manchen Dingen anderer Meinung als gut. Gut, bei manchen Sachen schon, da hast du recht. Aber lass uns vielleicht bei Frau Meier so zu viele philosophieren. Ich glaube das größte Gesetz ist das Jahressteuergesetz, da haben wir schon viel darüber gesprochen, mit vielen Neuerungen. Diese Verlustverrechnungsbeschränkungen für Optionen fällt z.B. weg. Die Übertragung von Vermögen zwischen zwei Personengesellschaften wird ermöglicht, ist diese Wegzugsbesteuerung für Investmentfonds und so weiter. Also da haben wir in den letzten Folgen ja x fach darüber geredet. Da auch die Kleinunternehmerregelung ja, die wir letztes mal so ausführlich besprochen haben, ist da Teil von. Und das Gesetz ist schon beschlossen, muss halt jetzt nur noch durch den Bundesrat. Und da ist glaube ich die Planung, dass es am 22. Nov. Dort verabschiedet werden soll. Ich würde mich jetzt wundern, wenn das daran jetzt noch scheitert. Weiß nicht wie du das denkst, aber da würde ich jetzt schon denken, dass das Jahressteuergesetz 2024 noch so durchgeht. Ja, ja, also der Bundesrat sollte das aus meiner Sicht beschließen. Es gibt auch neben dem Jahressteuergesetz noch so ein kleineres Gesetz, was parallel beschlossen wurde, und zwar das Gesetz zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums. Und ja, da ist es so, das ist auch beschlossen worden am selben Tag vom Bundestag. Da geht es eben darum, dass der Grundfreibetrag rückwirkend auf Euro erhöht wird. Muss man im Prinzip machen. Warum? Weil das steuer und sozialversicherungsrechtliche Existenzminimum auseinanderfäälllt. Und wenn das nicht geschieht, dann sind die Steuerbescheide dann, wenn sie nächstes Jahr kommen, für 2024 angreifbar. Also das sollte auch hoffentlich am 22. Nov. Durch den Bundesrat. Jetzt ist allerdings die Frage, diese weitere Fortschreibung der Progressionssstufe, also der Grundfreibetrag 2025 z.B. das ist nicht in dem Gesetz drin sondern im Steuerforttwicklungsgesetz wie sehr viele weitere auch gute Sachen degressive Abschreibung, Sammelabschreibung, Forschungszulage und meine ich nicht so gute Sachen wo man sagen muss Gott sei dank ist es noch nicht beschlossen z.b. die Meldepflicht für nationale Steuergestaltung aber dieses Steuerforttwicklungsgesetz was auch viele Millionen Menschen betrifft, insbesondere mit der Erhöhung der Progressionsstufen also weniger Steuerabzug auch vom Lohn dann für 25 wäre das? Ja genau für 25 aber das ist ja bald, also ob das durchgeht, das ist noch nicht vom Bundestag beschlossen und dementsprechend auch noch nicht vom Bundesrat. Also das ist sehr fraglich und ich glaube die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung die wurden ja schon erhöht. Also gerade wenn man dann in diesen Einkommensbären unterwegs ist irgendwied Euro Gehalt oder dann über Euro Gehalt so in etwa. Ich habe jetzt die Grenzen nicht direkt vor mir aber dann zahlst du ja auch mehr Sozialversicherungsbeiträge, das heißt dein Nettogehalt sinkt und der Arbeitgeber muss auch mehr zahlen und das könnte ja dann gleichzeitig oder sollte vielleicht dann auch durch eine gewisse Steuerentlastung auch begleitet werden aus meiner Sicht, weil ja viele Gehaltssteigerungen auch irgendwie nur wegen der gestiegenen Inflation jetzt immer noch erfolgen ja oder erfolgt sind in der Vergangenheit und man vielleicht gar nicht sich wirklich mehr leisten kann. Ja weil die Preise einfach gestiegen sind und man deswegen jetzt ein höheres Gehalt bekommt. Okay und dann muss man aber natürlich jetzt zukünftig noch mehr Beiträge über den Höchstbeitrag der aktuell gilt hinaus an die Krankenversicherung Rentenversicherung zahlen und das macht dann glaube ich nicht mehr so viel Spaß. Insofern wäre das sicherlich angebracht diese Progressionsstufen auch in 25 Videplant zu erhöhen um die kalte Progression ja einzudenken. Aber meinst du das kommt? Na ja gut, ich meine das ist sicherlich auch im Sinne von der CDU, warum sollten die da nicht zustimmen? Aber meistens kommt dieses jahr noch. Also um das sauber abzubilden und nicht wieder rückwirkend irgendwelche lohnabrechnung zu korrigieren müsste das ja im prinzip also wir haben jetzt wenn wir hier aufnehmen den dreizehnter november dann müsste es ja eigentlich durch den Bundestag, dann durch den Bundesrat und dann verkündet werden 2024 noch. Also ich lebe immer aus dem Fenster und sagt das wird nicht geschehen. Ja genau, also dann sind wir mal gespannt ob das noch kommt. Im Zweifel die Steuerberater wissen ja jetzt wie es geht mit der rückwirkenden Anpassungen der Lohnrechnung in 24 muss man das ja auch schon machen, 23 auch. Also ist jetzt nicht schön, aber da hat man sich ja dran gewöhnt. Ja, also insofern, wenn das ersten 25 dann erfolgt, diese Anpassung der Progressionsstufen, wird man, wird man schauen. Ich meine, die Frage ist ja auch, du hast ja vorhin auch gesagt, Friedrich Merz hat dann so ein paar Steuererleichterungen, die er dann auch gerade für Unternehmen gewähren will, muss man ja immer die Frage sich dann auch stellen. Das ist jetzt, glaube ich, nicht unsere Aufgabe, aber das ist ja dann auch spannend, wo kommt dann eigentlich die, wo spart man dann ein? Ja, also macht man Schulden, wäre sicherlich Variante eins, oder wo gibt es dann Einsparungen? Und das wird sicherlich ein harter Kampf, wenn es am Ende dann doch auf CDU, SPD oder CDU, Grüne oder wie auch immer hinausläuft. Da ist natürlich so ein bisschen die Gefahr, dass man am Ende in demselben Schlamassel landet wie jetzt auch. Ja. Naja, schauen wir mal. Ja. Ja, Kinderfreibetrag ist auch noch drin in dem Gesetz, aber was auch noch interessanter fast ist, ja, ich meine, über Kinderfreibetrag haben wir ja schon mal ausführlich gesprochen gestern. Also wenn wir aufnehmen, gestern war die mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über den Soli. Ja, da haben damals noch, glaube fünf von der SPD praktisch das angestoßen. Von der FDP waren das von der FDP, sorry, von der FDP konnten jetzt hingehen wieder zur Verhandlung. Und ich glaube, die wollten tatsächlich erst nicht hingehen. Und ich habe jetzt gelesen, die sind aber jetzt hingegangen, weil er jetzt ist. Ja, weil sonst hätten sie sich ja irgendwie auch selbst da verklagen oder sie verklagen sich ja nicht, aber hätten da eben mit jetzt gegen ihre eigene Regierung irgendwie auch versucht, das den Soli zu Fall zu bringen. Und jetzt sieht es natürlich anders aus. Ja, also die Katja Hessel, die Staatssekretärin, die war auch beim Steuerzahlerkongress auf der Bühne und als sa wir so als sie hochging, war sie noch Staatssekretärien beim Bundesminister der Finanz. Das hat nicht den Wissing gemacht, da hatten sie natür. Das ist schon ganz interessant. Es ist ja auch so rechtlich so, dass man ja vier Jahre irgendwie für diese Pensionszusagen dabei sein muss. Aber ja, es ist mal ein anderes Thema, sparen wir uns heute vielleicht mal aus. Aber ich glaube, ich habe gelesen, das kommt dann so ein bisschen auf den Abberufungsgrund an. Wenn du als freiwillig dein Amt hinlegst, was ja die anderen gemacht haben, hast du, glaube ich, keinen Pensionsanspruch. Aber wenn du jetzt auch die vier Jahre nicht durchhältst, aber dann eben durch andere Gründe abberufen wirst und es nicht, wenn freiwillig abgibst, bekommst du den dann wohl schon OK, also das könnte halt dann doch ein ganz guter Schachzug gewesen sein, um die Pension zu sichern. Okay, okay, okay. Ja, also jedenfalls die FDP hat da das angestoßen. Hintergrund ist eigentlich ganz einfach, der Soli ist für 90 % Einkommensteuerzahler weggefallen, die Gutverdiener zahlen ihn noch. Das ist halt eine Ungleichbehandlung, was mir in der medialen Berichterstattung immer so ein bisschen zu kurz kommt. Son zwei Punkte, also die Unternehmen beispielsweise über eine GmbH hat, zahlt man das auch noch. Und was immer so ein bisschen verschwiegen wird oder gar nicht so vorkommt, gestern auch habe ich es in der Tagesschau hat der Rechtsexper es da irgendwie erklärt und dann habe ich so geda ja gut, aber es gibt schon noch, sage ich mal, keine Spitzenverdiener, die den zahlen, nämlich die ganz normalen Anleger Anlegerin als Ergänzungsabgabe auf die Kapitalertragsteuer. Einerseits, wenn man den jährlichen Freibetrag von Euro überstiegen hat, da könnte man sagen, ja gut, dann hat man vielleicht keine anderen Probleme. Aber wenn man natürlichgen keinen Freischwungsauftrag hinterlegt hat, dann wird der ab dem ersten Euro Gewinn natürlich auch noch abgezogen. Also es gibt immer noch auch keine, sage ich mal, Millionäre, die immer noch den Soli zahlen, ob sie wollen oder nicht. Also für die wäre es dann natürlich auch eine gute Sache. Ich bin mal gespannt, so wirklich was Neues, also weiß nicht, ob du schon was gelesen hast, aber das Urteil ist natürlich noch nicht gefällt. Aber ich kann mir schon gut vorstellen, dass das jetzt irgendwann mal ein Ende hat, über dreiig Jahre nach dem Grund der Einführung. Ja, ich denke mal, dass, also dieses Jahr werden wir vermutlich kein Urteil mehr sehen, aber kann schon sein, dass es nächstes Jahr wegfällt. Und die FDP wollte ja eigentlich auch, das haben wir dem zuvorkommen und wäre wahrscheinlich besser gewesen, wenn das aktiv gemacht worden wäre. Weil es kann natürlich schon sein, dass wenn jetzt irgendwie das was das Bundesverfassungsgericht sagt, hier zum ein und dreiigster Dez. 2000 irgendwn 23 war das nicht mehr rechtmäßig. Gut, was ist dann mit den Soli Beiträgen, die jetzt dieses und vielleicht auch noch nächstes Jahr, bis das Urteilkommen gezahlt worden sind? Die hätte ich dann gerne wieder zurück, dann tun wir wieder die schönen braunen Steuer Pappier Beschcheide, wenn das Papier nicht gebraucht wird für die Wahl. Ja, aber meistens läuft es ja so ab, dass das dann für die Zukunft erst ist, dass die Verlichkeit dann eigentlich erst für die Zukunft festgestellt wird und man da eine gewisse Übergangsfrist wart. Haben wir da auch einen Podcast zugemacht? In dem wir da ganz ausführlich mal drüber gesprochen haben und auch die Argumente abgewogen haben. Jetzt muss ich noch mal kurz schauen, welche Folge das war, weil ich fand die eigentlich wirklich, die war wirklich sehr ausführlich. Wer sich das noch mal anhören will, welche Argumente es da gibt, solange du suchst sa mal noch mal einen Werbeblocog, also erstmal Podcast abonnieren, immer schöne Bewertungen da lassen und dann kann man auch meinen Newsletter abonnieren, einfach mir eine Instagram Nachricht schreiben mit dem Wort Newsletter, dann schicke ich euch den Link zu. Gibt es einmal für Unternehmer Unternehmerin und einmal für Angestellte. Und was gibt es noch? Ja oder das neue E Book Gehaltsextras ist von mir, einfach Gehaltsextras schicken. So, jetzt hast du genug Zeit gehabt, Christian, was ist die Folge? Folge 80 Jahren, aber genau, danke für den Werbeblocog, wir freuen uns immer über Feedback. Ja genau, da haben wir das auch noch mal ausführlich berichtet und jetzt ist es ja immer so, dass man sagt, also aktuell we es die mündliche Verhandlung, ich weiß jetzt nicht, ich habe mir die nicht angeschaut, aber was man so den Medien darüber liest, ist ja so das Argument, der Finanzierungsbedarf ist ja immer noch, da es halt andere Themen ist jetzt halt nicht mehr so stark Wiedervereinigung, jetzt gibt es halt aber einen anderen Finanzbedarf gibt es ja immer noch und damit wäre das ja gerechtfertigt und man führt dann eben z.B. ein, naja die Schaumweinsteuer, die ist ja eben auch mal hier eingeführt worden zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte und die gibt es immer noch. Ja sicherlich eigentlich schlecht, dass es die noch gibt, aber ist ja auch noch zulässig. Und so könnte man ja dann auch das übertragen auf den Soli und sagen, ja gut, das haben wir halt mal eingeführt, die Welt hat sich gedreht, jetzt gibt es halt andere Herausforderungen, ganz klar und dafür brauchen wir jetzt halt das Geld. Aber ich glaube halt, das ist nicht so richtig zu Ende gedacht, weil man ja eigentlich sagen müsste, dass der Soli ja schon verändert wurde, insofern, dass er jetzt eben eigentlich zu einer Art Reichensteuer geworden ist, ja einerseits für die Angestellten und Selbstständigen und so und eben nur noch für Unternehmer und Kapitalanleger gilt und dafür müsste man ja eigentlich, also dafür ist ja vielleicht so eine Ergänzungsabgabe in dieser Form eigentlich nicht gedacht und da hätte man glaube ich auch demokratisch dann den Bundesrat mit einbeziehen müssen. Also das lief dann eigentlich nicht so, wie man sich das vorstellen müsste bei so einer Steueranpassung, weil nach wie vor gilt ja auch dieser Soli steht ja nur dem Bund zu und wenn es eben eine langfristige Steuer ist die eben vom Einkommen erhoben wird müssten ja vielleicht auch die Länder was abbekommen und die Kommunen also ja da gibt es glaube ich schon viele gute argumente noch dafür dass das so eigentlich nicht mehr aufrechterhalten werden kann und insofern da gerne nochmal folge 80 hören der wenig passiert was auch noch ein spannender punkt ist es rentenpaket zweit für der bundeskanzler olaf scholz durchbringen ja jetzt wird es natürlich schwieriger wenn man irgend keine funktionierende regierung mehr hat da bin ich auch mal gespannt und was natürlich da auch noch mitschwingt ist das generationenkapital das ist eigentlich aus meiner sicht eigentlich eine gute sache also wenn man irgendwie so einen staatlichen fonds hat der auch mit bundesmitteln finanziert wird oder im kapitalmarkt investiert nichtsdestotrotz gibt es im rentenpaket zwei noch paar sachen die vielleicht nicht so der knaller sind und vielleicht nachher dar man das nicht vergessen jetzt ist natürlich auch die frage was mit der geförderten aktienrente passiert aber lass uns vielleicht erstmal über das rentenpaket zwei spen wie ist da deine Meinung Christa fieberst du schon auf die Verabschiedung hin naja also letztendlich geht es ja darum dass wir ja hier dieses demografische Problem in Deutschland haben und dann eben langfristig wir immer mehr Rentner haben und immer weniger Beitragszahler und jetzt natürlich die Frage wie geht man mit dem Problem um und die Lösung soll jetzt halt eigentlich sein dass man sagt okay wir wollen oder das war jetzt der Vorschlag vor allem von der SPD wir wollen dann eben nicht dass die Renten sinken da sind alle mit einverstanden also das war ja in den medien jetzt auch so lindner wollte die renten kürzen und so ist ja quatsch also der wollte nicht die renten kürzen vielleicht da noch mal ein einwurf also da wird auch krass glaube schon wahlkampf gemacht weil bei carmen joka war es glaube ich hat bundeskanzler olaf scholz dann irgendwie vier mal auch komplett an sachen an stellen wo du gedacht hast warum erwähnt das da haben gesagt ja gut christian lindder wollte jetzt die renten kürzen wollte ich jetzt nicht und dann auch wieder Christian Lindner wollte halt die Renten kürzen kommt wir jetzt nicht machen Christian Lindner wollte jetzt die rennen son dann denke ich mir so okay ja also im dritten vierten mal haben wir es jetzt auch verstanden dass du denkst dass christ die was ja nicht stimmt also ist ja quasi also nicht richtig also der wollte die ja nicht kürzen es geht ja hier eigentlich darum wie stark steigt das rentenniveau zukünftig und da gibt es ja so eine haltelinie dass man sagt okay wenn du 45 Jahre eingezahlt hast dann bekommst du vom Durchschnittsverdienst der dann gilt 48 % als Rente ausgezahlt. Und das wollte man jetzt eben noch weiterhin sichern. Und eigentlich wäre dieser Bezug ja zum Durchschnittsverdienst, der wäre dann eben durch diesen Nachhaltigkeitsfaktor, den es eigentlich gab in der Rentenformel, der hätte sich immer weiter aufgelöst. So ist das, würde ich das mit meinen Worten erklären. Ich hoffe, da gibt es sicherlich Rentenexperten, die jetzt noch besser erklären können. Aber es ging jetzt nicht darum, dass die Renten sinken, sondern dass man natürlich einfach die, dass die Renten zukünftig nicht mehr so stark steigen. So kann man es vielleicht sagen. Ja. Und das ist natürlich jetzt was, wovon viele profitiert hätten, die jetzt schon in Rente sind oder kurz davor. Ist auch fairug, dass die halt dann sagen, ja, ich hätte das gerne oder dass man dieses Wähler Klientel bedienen will. Aber man muss sich halt mal anschauen, womit man das erkauft hätte. Das ist, und das ist glaube ich das, wo alle noch mal aufwachen sollten und sich überlegen sollten, selbst wenn sie schon älter sind, ob sie das denn der jüngeren Generation antun wollen. Weil erkauft hätte man das eben damit, dass der Rentenbeitrag, den man eben vom Lohn abführen muss, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, der beträgt jetzt 18,6 % und wäre dann eben auf 20 % und später auf 22,3 % gestiegen. Das heißt also in einer Situation, wo wir jetzt schon kaum mehr wettbewerbsfähig sind mit unseren Lohnkosten hier, ja zusätzlich noch die Energiekosten, die Unternehmen, den fällt es immer schwer, da eben wettbewerbsfähig zu bleiben auf dem Weltmarkt hier mit ihren deutschen Angestellten oder in deutschlandtätigen Werken und so. Und dann noch diese Erhöhung jetzt so in Aussicht zu stellen, ist halt schon krass. Und hinzu kommen ja auch noch diese ganzen Erhöhungen, die bei den Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen zu erwarten sind. Ja, also das ist ja nicht mal alles. Also dann frage ich mich halt dann ha, hast du ja irgendwann nur noch Sozialversicherungsbeiträge und gar keine Steuer mehr, weil da sonst würdest du irgendwie bei 70 % oder so landen. Also das ist ja irgendwie auch verrückt. Also ich finde, das kann man doc nicht beschließen, so eine. Oder was soll, was soll denn der Gegenvorschlag sein, dass man an einer anderen Stelle die Arbeit entlastet, wenn man diese hohen Beiträge dann einführt? Gibt es dann eine Steuererleichterung oder was soll dann kommen? Also ist ja völlig überhaupt nicht zu Ende gedacht. Und das Problem ist ja auch, dass du ja eigentlich gerade noch in 1020 Jahren viele junge Leute brauchst, die total Arbeitsanreize haben, um eben möglichst viel zu arbeiten, um dann auch viel Rente zu zahlen, aber das ist ja jetzt irgendwie genau das Gegenteil was da passieren würde. Ja, also die Sozialabgaben und die Finanzierung der Sozialsicherungssysteme, also wohl wissen, dass sie wichtig sind, dass wir iner sozialen Marktwirtschaft leben, aber das wird die nächsten Jahre und Jahrzehnte eine der Hauptaufgaben und Herausforderungen sein, auch aufgrund des demografischen Wandels. Also Rentenversicherung und auch die Beamtenpension etc. Die werden uns noch mehr belasten als wir jemals gedacht hätten, glaube ich. Das wird nochmal, da wird es irgendwann mal einen richtig harten Cut geben, ob man will oder nicht. Vermutlich nicht für der Bundestagswahl, wo viele Rentner und Rentnerinnen natürlich mitwählen werden. Und natürlich, da denke ich mir natürlich auch klar, warum erwähnt Scholz das irgendwie drei, vier mal in einer Sendung? Also man könnte sagen er hat es wieder vergessen, aber ist natürlich klar, ist eine große Wählergruppe und Rentenkürzungen sind nicht populär, aber ich bin mal gespannt, ob die Rentenversicherung derart und weise auch noch in 10 Jahren so geregelt wird. Schauen wir mal. Ja. Ich glaube das mit dem Renteneintrittsalter, wenn du damit wirbst, das wird, fällt glaube ich schwer. Ja ist halt auch eine große Wählergruppe, diejenigen, die da vielleicht bald soweit sind. Und ich habe aber letztens einen guten Vorschlag gehört, fand ich eigentlich ganz, ganz gut, dass man einfach gesagt hat, warum dreht man das nicht um und sagt jetzt nicht, du musst länger arbeiten, ja, wenn du jetzt eben 67 bist, sondern das Arbeiten ist so lukrativ in dem Alter, weil man vielleicht dann keine hohen Steuern mehr hat und keine Abgaben. Ich glaube das war ja bis vor kurzem so, dass man sogar nach Arbeitslosenversicherung gezahlt hat als Rentner. Ja. Also dass man da einfach auch keine hohe Belastung hat, wenn man eben über 67 ist und schon vielleicht Anspruch auf eine gesetzliche Rente hätte, dass man dann, wenn man noch weiterarbeitet, halt richtig, richtig dazu verdient, weil man halt kaum Abgaben leisten muss oder nur wenige. Dass man da einfach auch den Anreiz schafft, dass die Wirtschaft noch weiter gute Arbeitskräfte hat und das einfach spaß macht, ja. Dass man da so ein bisschen das umdreht und nicht sagt, das ist jetzt hier ganz schlimm, sondern es ist eigentlich auch was gutes wenn du weitermat. Ja ja ja, warten mal ab. Was gibt es sonst? Es gibt noch ein paar kleinere Gesetze, die jetzt natürlich auch irgenwie der Pipeline sind, war man auch nicht weiß, ob es so umgesetzt wird. Mindeststeueranpassungsgesetz, ja ich glaube da gab es noch nicht mal einen Referentenentwurf, das wird wahrscheinlich erstmal nicht passieren. Ja. Dann Gesetz zur Modernisierung, unser Bürokratieabbau im Strom und Energiesteuerrecht, auch die Senkung der Stromsteuer für Unternehmen ja ist die Frage kommt es noch bisher auch nicht im Bundestag verabschiedet aber dürfte da jetzt die Cdu was dagegen haben die stromstruer zu senken Auto gut die Frage ist natürlich wie man den Haushalt das könnte man vielleicht auch nochmal we wir noch gar nicht erwähnt haben ist natürlich hier den Herr KIS den neuen Finanzminister erstmal herzlich willkommen im Amt ehemaliger Goldman Sachs Banker und enger vertrauter auch aus dem Staatssekretariat also von Olaf Scholz ja also erstmal herzlich willkommen und jetzt ist eben die Frage ja erstmal schuldenbremse ja oder nein ich meine wenn man Steuern senkt klar muss man natürlich irie mit den Haushalt zusammen stricken und die Frage ist eben bei Steuersenkung wird die schuldenbremse auch aufgelöst kriegt man den ja kriegt man den Haushalt zusammen ja ja berechtigter einwand ne man wir sagen jetzt hier immer so schnell ja klar die Steuer kann runter und das sollber machen aber wo spart man ein ne und da muss man ja dann wieder auch irgendwie einen Konsens finden ja und und die Frage also wenn wir vielleicht bleiben wir noch kurz bei der bei der Rente das ist echt die Frage was auch mit hier dir geplanten aktienrente da passiert ja ja ich glaube das kommt jetzt nicht oder also da ist war schade andererseits waren es ja auch nur kleine beträge aber das war ja das fdp projekt da glaube ich nicht dass sich da jetzt die spd bemüßigt fühlt noch zu zusstimmen weiß ich nicht wenn das rentenpaket zwei scheitert ich weiß es nicht aber oder man nennt es halt dann als cookies rente um und verabschiedet das die idee kam übrigens nicht von mir sondern vom finanzfluss das war nicht ganz witzig wäre natürlich ein guter move aber man muss wirklich mal sagen egal wer jetzt da an der macht ist es wäre halt auch mal schön man setzt sinnvolle sachen um so und denkt nicht okay der vor aber das muss ich sagen das war auch schon nicht nur in der Regierung sondern in der vorg Regierung auch schon so also da hauptsache also nicht das umsetzen was von der anderen Partei kommt egal wie sinnvoll das ist also da kann sich die vorgängerregierung auch mal sage ich mal in die eigene nase fassen ich hoffe natürlich dass alles was wir jetzt besprochen haben und die sinnvollen sachen die noch offen sind viele haben wir schon angesprochen zwei noch nicht csd umsetzungsgesetz das ist notwendig laut der eu da geht es um die nachhaltigkeitsberichterstattung da sind halt viele unternehmen auch ganz schön jetzt aufgewirbelt und haben da natürlich viele berater habe gestern im handelsblattstand ernst und young will seinen umsatz verdoppeln weil die natürlich viele schöne Beratungsaufträge bekommen. Jetzt sind natürlich weltweit, nicht nur in Deutschland, aber das ist sicherlich dann auch so ein Projekt, wo man natürlich jetzt viele tolle Berater braucht, die einem jetzt dabei helfen im Unternehmen darüber Bericht zu erstatten, wie nachhaltig man denn in den einzelnen Prozessen ist. Das kommt ja von der EU, ne? Da kann man sich jetzt in Spiel schlecht auch gegen wehren, muss man umsetzen und es gibt halt jetzt kein richtiges Gesetz bei uns, was eigentlich dann blöd ist, wenn man das umsetzt, wenn man weiß, das kommt schon irgendwann, aber man weiß jetzt nicht genau, wie will das denn jetzt Deutschland im Einzelnen haben? Wie soll ich denn jetzt das konkret machen, diese Berichtspflichten zu erfüllen? Da wäre man sicherlich wieder an so einem Punkt, wo man eigentlich sagt, naja für die Planungssicherheit und die Umsetzung dieser Gesetze wäre es dann schon gut, wenn es da auch ein Gesetz gäbe, an dem man sich dann orientieren kann, um diese Pflichten eben zu erfüllen. Ja. Und ja, da gibt es ein paar weitere Gesetze, aber ja, die Frage ist wirklich, wirklich kommen sie noch? Also ich gl es gab ja so im Bereich Sicherheit und Asyl, Co Speicherung hatte ich noch gelesen, gab es ja eigentlich auch Ideen wie vielleicht kann Jetztiss nicht jetzt auch überhaupt nicht die Experten, aber ich glaube da gibt es auf jeden Fall auch einiges, was man, was man da bewegen könnte. Schau mal, ob dich da was tut. Ich mache jetzt mal eine platte Vorhersage. Alle Gesetze, die im Bundestag schon beschlossen worden sind, werden kommen und alle die noch nicht beschlossen worden sind im Bundestag werden nicht mehr kommen. Und das ist vor allem, also ich glaube, was auch schwierig wird, ist beim Grundfreibetrag, wenn der nicht angepasst wird, du hast erwähnen, die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, aber die Steuerfreibeträge steigen nicht und im Hinblick dann auch wieder auf dieses Jahr, dann wird es wahrscheinlich 2025 wieder so sein, dass man rückwirkend irgendwelche Steuerfreibeträge anpassen muss, um dann nicht in die Gefahr zu laufen, dass dann Steuerbescheide angefochten werden können. Was mir fehlt ist ein Weitblick, vorausschauendes Handeln, mal nicht irgendwie über zwei Wochen, sondern vielleicht sogar mal über zwei Jahre. Aber gut, wir werden sehen, ob jetzt dann die Vertrauensfrage zeitnah gestellt wird und ob dann wirklich am 23. Feb. 2025 da die neu Wahlen sind, können wir auf jeden Fall ein paar Folgen machen, um mal die Wahlprogramme anzuschauen. Ja und was auch mal interessant wäre, ich habe 2021 kurz vor der Bundestagswahl die Wahlprogramme nochmal so exerziert und auch den Beschluss, also diesen Koalitionsvertrag kann man sagen, mehr Fortschritt wagen. Da waren ja auch viele steuerliche Punkte drin könn man mal schauen was da was da umgesetzt wurde da könnte man eigentlich auch mal eine Folge drüber machen ja ja gut na ja und dann sehen wir uns doch die nächsten Wochen und hören uns wieder ja ja es bleibt auf jeden Fall spannend in der Steuerwelt ja danke für den Austausch ne bis nächste Woche danke tschüss ciao ciao.
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#115: 25.000 oder 100.000 Euro Umsatz? Wie du die neuen Regeln optimal nutzt
Veröffentlicht am: 07.11.2024
Zusammenfassung lesenIn dieser Episode werfen wir einen detaillierten Blick auf die bevorstehenden Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 2025. Zunächst erklären wir das deutsche Umsatzsteuersystem, bei dem nur der Mehrwert auf jeder Stufe der Wirtschaftskette besteuert wird und die Steuerlast letztlich den Endverbraucher trifft. Anschließend zeigen wir, wie die Kleinunternehmerregelung aktuell funktioniert: Die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr erlauben kleinen Unter...
In dieser Episode werfen wir einen detaillierten Blick auf die bevorstehenden Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 2025. Zunächst erklären wir das deutsche Umsatzsteuersystem, bei dem nur der Mehrwert auf jeder Stufe der Wirtschaftskette besteuert wird und die Steuerlast letztlich den Endverbraucher trifft. Anschließend zeigen wir, wie die Kleinunternehmerregelung aktuell funktioniert: Die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr erlauben kleinen Unternehmen, ohne Umsatzsteuerpflicht zu agieren. Im neuen Jahr steigen die Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Außerdem können künftig auch Unternehmer aus anderen EU-Ländern von der Kleinunternehmerregelung profitieren, solange ihre EU-weiten Umsätze unter 100.000 Euro bleiben. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile für Neugründer und erklären, wann es sinnvoll sein kann, freiwillig auf die Regelung zu verzichten. Abschließend gehen wir auf rechtliche und praktische Fragen ein, etwa wie das gezielte Aufteilen eines Unternehmens auf mehrere Firmen von Gerichten beurteilt wird und was sich mit der neuen Rechnungspflicht für Ist-Versteuerer ab 2028 ändert. Ein Muss für alle, die sich auf die neuen Regelungen vorbereiten wollen!
Herzlich willkommen beim Sei doch nicht besteuert Podcast. Heute sitzt Christian bei mir am Tisch in Berlin und ich wie sonst hunderte km entfernt, da ich einen Termin habe hier in Berlin und du auch. Und jetzt sind wir zufällig beide zum gleichen Zeitpunkt in Berlin. Deswegen schauen wir uns tief in die Augen, nicht wie sonst alles. Herzlich willkommen beim nicht Besteuer Podcast. Herzlich willkommen Christian. Ja, hallo Fabian, grüß dich. Ich freue mich total, dir mal wieder gegenüber zu sitzen. Das ist ja schon eine Weile her, die letzte Folge, die wir so aufgenommen haben. Ich merke auch gleich, dass hier so ein bisschen ein positiverer Viipe mitschwingt, als das sonst immer möglich ist, wenn wir uns da nur remote treffen. Insofern freue ich mich auf eine tolle Folge heute zum Thema Umsatzsteuer. Ja, also insbesondere zur Kleinunternehmerregelung und zu den Änderungen in der Umsatzsteuer, die kommen werden. Das Jahressteuergesetz ist ja zumindest mal im Bundestag beschlossen worden und da sind einige Änderungen drin. Vielleicht bevor wir richtig loslegen, mal die Frage, was ist überhaupt die Umsatzsteuer und wie kann man die für sich auch nutzen? Man kennt es, wenn man irgendwas kauft, dann ist es meistens mit 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen. Das ist der Regelsteuersatz. Also wenn man für €100 netto was kauft und auf den Beleg schaut, dann kostet es insgesamt dann €119 brutto. Wenn man Kleinunternehmer ist, dann bekommt man die 19 % Umsatzsteuer, die man da gezahlt hat, auch nicht zurück. Dafür, wenn man selber eine Rechnung stellt, muss man die 19 % Umsatzsteuer nicht ausweisen. Gibt natürlich eine andere Steuersätze, dann ermäßigten beispielsweise mit 7 %. Ja, aber gerade für Kleinunternehmer ist es ja doch so, dass es schon Sinn machen kann, sich zu überlegen, will man die Umsatzsteuer oder will man sie nicht? Ja m das heißt in erster Linie geht's ja hier um eine Steuererleichterung für alle Unternehmer, die nicht so viel Umsatz erzielen. Wir kommen gleich noch zu den Grenzen, die können wir ja mal noch geheim halten. Viele kennen die vielleicht schon, aber die wird ja auf jeden Fall angepasst. Aber es geht ja darum, dass kleine Unternehmen eben noch nicht diese Umsatzsteuer abführen müssen und sich natürlich dann auch nicht mit dieser Bürokratie beschäftigen müssen. Und vielleicht das auch noch mal so kurz zur Einführung für alle, die sich noch nicht so sehr mit der Umsatzsteuer beschäftigt haben. Es ist ja in Deutschland so, du hast es gerade schon angerissen, wenn Unternehmer miteinander Geschäfte machen, dann ist die Umsatzsteuer eigentlich gar keine Belastung. Man kriegt dann eine Rechnung, beispielsweise wenn man sich ein Mikrofon kauft als Influencer ja ich nehme dich jetzt einfach mal als Beispiel. Dann gehst du in den einen Fachmarkt für Elektrotechnik, kaufst ein Mikrofon und das kostet vielleicht €119. Du kriegst die €19 vom Finanzamt zurück und wenn du natürlich Einnahmen erzielst, musst du darauf Umsatzsteuer erheben und die auch an das Finanzamt abführen. Und die deutsche Umsatzsteuer ist so ausgestelltgestaltet, dass am Ende der Endkunde das bezahlen soll. Irgendwann gibt es halt dann einen in der Kette, der nicht mehr berechtigt ist, diese Umsatzsteuer, die ihm in Rechnung gestellt wurde, zum Abzug zu bringen. Das sind klassischerweise natürlich die Privatleute. Wenn man jetzt einkaufen geht für sein Tagesbedarf, dann kann man davon keinen Rückforderungsanspruch vom Finanzamt erwarten. Und genauso ist es ja dann auch bei den Kleinunternehmern. Die kaufen auch was ein und kriegen da nichts vom Finanzamt an Umsatzsteuer zurück, weil sie halt selbst auch keine Umsatzsteuer zahlen. Das Positive an den Kleinenternehmern ist dafür, dass sie auch keine Umsatzsteuer ausweisen müssen und dementsprechend die Sachen gerade für Privatpersonen, die dann doch noch mit den Umsatzsteuergeschichten belastet werden, da die 19 % sich sparen und dann halt wirklich für €100 verkaufen können, wenn bei dem Beispiel bleiben und nicht für €119. Also kann natürlich auch positiv sein. Sollen wir mal die Grenzen nennen? Wann kann ich denn überhaupt, wenn ich jetzt ein Unternehmen gründe, die Kleinunternehmerregelungen in Anspruch nehmen? Ja, die aktuelle Grenze liegt bei im Jahr. Wenn man die nicht überschritten hat im Vorjahr, kann man in dem Folgejahr noch Kleinunternehmer sein. Das ist die erste Grenze, die man aktuell beachten muss pro Jahr. Wenn man diese jetzt aber nicht überschritten hat, was ja erstmal gut wäre, muss man dann aber noch schauen, ob man die zweite Grenze, die es auch noch gibt, die beträgt, ob die für einen relevant ist. Und das ist jetzt aber aktuell ein bisschen anders als zukünftig. Aktuell kommt es ja auf die Prognose an. Ja, du da mal was zu sagen. Wie soll ich das überhaupt machen? Prognostizieren? Ja, prognostiziert, ob man eben über Euro kommt. Das ist meistens relativ easy. Wenn ich sage, okay, meine Prognose ist nicht so, ich habe vielleicht, keine Ahnung, im Jahr €1000 Umsatz gemacht, dann ist die Prognose vermutlich von mir selbst, dass ich nicht über die Euro komme. Und selbst wenn ich unvorhersehbar über die komme, kann ich noch bis Ende des Kalenderjahres dann trotzdem ohne Umsatzsteuer ausweisen. Künftig wird das allerdings anders sein. Da gibt es zwei Änderungen. Einerseits wird die Vorjahresgrenze auf Euro angehoben, zumindest wenn es durch den Bundestag geht, b, zumindest wenn es durch den Bundesrat geht. Und die künftige Grenze der voraussichtlichen Umsätze steigt sogar auf Euro, was sich erstmal positiv anhört, nur positiv anhört, aber wenn ich dann wirklich die Euro überschreite, bin ich dann mit der Folgerechnung gleich umsatzsteuerpflichtig und muss dann 19 % ausweisen. Und bisher war es eben so, ich kann auch komplette Kalenderjahr dann mitmachen und künftig ist es dann wirklich ein harter Cut und ich muss dann ab der näch nächsten Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen, wenn dann kein Kleinunternehmer mehr. Da müssen wir jetzt unbedingt ein Beispiel machen. Ja, also soll ich mal eins skizzieren? Ja. Stell dir vor, du machst dich als Taxifahrer selbstständig, ja, und bist eben im ersten Jahr, startest du und fängst eben nur nebenbei an, hast nur wenige Umsätze und überschreitest diese Grenze nicht, dann bist du in dem Jahr danach, wie gerade schon gesagt, natürlich weiterhin Kleinunternehmer und musst für deine Taxifahrten keine Umsatzsteuer berechnen. Dann wird dich das Finanzamt aber, oder das Finanzamt fordert dich aber natürlich auf, dir Gedanken zu machen, nach der aktuellen Gesetzeslage, wie gut wird denn dein Geschäft jetzt in dem darauffolgenden Jahr laufen? Kannst du damit rechnen zu überschreiten? Wenn ja, dann darfst du kein Kleinunternehmer mehr sein. Wenn nicht, dann darfst du es weiterhin sein. Und die meisten Unternehmer haben natürlich wegen dem wirtschaftlichen Vorteil ein Interesse, weiterhin Kleinunternehmer zu sein. Das heißt, die werden natürlich bei dieser Prognose, die sie anstellen müssen, da sicherlich sehr konservativ sein und dann sicherlich in vielen Fällen der Auffassung sein, diese Euro nicht zu überschreiten, damit sie weiterhin Kleinunternehmer sein können. Ist natürlich also insofern irgendwie auch eine blöde Rechtssituation, oder? Weil man irgendwie in so einem schwammigen Gebiet unterwegs ist, wo es viel auf Ermessen ankommt und viel auf Erwartungen und so. Das ist, glaube ich, auch dann für das Finanzamt schwierig, das manchmal zu objektivieren. Ich glaube, das wäre nur problematisch, wenn jetzt jemand schon einen festen Auftrag hat über mehr als Euro, dann müsste der natürlich sicherlich sagen, okay, da komme ich drüber und ich kann dann leider kein Kleinunternehmer mehr sein. Ja, und die neue Regelung, wie sieht es da aus? Bei der neuen Regelung ist es so, ich kann eben voraussichtlich Euro erreichen. Wenn ich das allerdings knacke, dann bin ich ab dem Zeitpunkt, und wenn das vielleicht sogar schon im Februar ist, was im Januar kommt, ein Kunde sagt, hey, so, so gut gearbeitet, kriegst jetzt Euro Auftrag, dann überschreit das im Februar, dann muss ich wirklich, sobald ich es überschritten habe, dann die nächste Rechnung dann auch wirklich schon mit Umsatzsteuer stellen. Er kommt aus der EU, man hat diesen Grenzwert so gut wie es geht angepasst, das Maximum ist bei Euro und ich denke, da kann man damit leben. Und was würdest du sagen vom Aufwand her? Da denke ich als Steuerberater, der natürlich dann auch so Buchhaltung erstellt, jetzt nicht. Ja, also auch da ist natürlich herausfordernd. Das heißt ja, du, obwohl du Kleinunternehmer bist und eigentlich ja wenig Bürokrae haben willst und wenig Aufwand und vielleicht dann am liebsten dich erst am Jahresende mit deiner Buchhaltung beschäftigen willst, musst du ja dann jetzt genau darauf achten, wann du diese Euro überschreitest und sobald das eben der Fall ist, dann plötzlich Umsatzsteuer berechnen. Ich verstehe ja sowieso nichts, warum manche noch mit Ö Word und Ex ihre Rechnungen schreiben. Ja, also da sollte man schon ein Tool nutzen, was das aktiv überwacht und mir dann auch sagt, hey, hör zu, die nächste Rechnung musst du mit Umsatzsteuer steen, weil du eben über die Euro gekommen bist. Also es wird künftig schon wichtig sein, noch wichtiger sein, seine Buchhaltung im Griff zu habenreen. Wobei ich tatsächlich auch sagen kann, dass das vielen Kleinunternehmer nach der aktuellen Regelung schon so geht, dass sie es einfach verpassen, dass die auch dann, wenn die eben über diese Euro gekommen sind, dann musst du ja auch auf jeden Fall dazu verpflichtet in dem Folgejahr dann Umsatzsteuer auf den Rechnungen zu schreiben. Und das Problem ist eben, wenn man das verpasst und eben dann jetzt ist ja bei der Jahreswechsel, insofern hier mal eine kleine Warnung an alle, die noch Kleinunternehmer sind. Schaut mal, ob ihr diese 22 überschritten habt, weil dann müsst ihr ab dem erster ersten Jahr sofort Umsatzsteuer in Rechnung stellen auf euren Rechnungen. Und wenn man das halt nicht macht, dann ist man plötzlich 19 % unwirtschaftlicher, weil das Finanzamt kommt irgendwann, will das Geld haben und die Kunden haben das natürlich einem gar nicht bezahlt. Ja, und das kann dann schon wirtschaftlich eine ganz schöne Herausforderung sein für einige. Insofern stimme ich dir schon zu, so viel deutlich bürokratischer als bisher ist es vielleicht gar nicht, weil man auch jetzt ja irgendwie schauen musste, kommt man drüber oder nicht? Ja, wichtiger Punkt ist auch künftig die e Rechnung, die wird ab dem 01.01.2025 verpflichtend für Kleinunternehmer. Die müssen keine e Rechnung stellen können, aber sie müssen sie empfangen können. Ja, wir hatten ja da eine tolle Folge mit lexoffice zum Thema e Rechnung. Ich habe jetzt leider die Folge nicht im Kopfick, können wir gerne in die Shownotes noch mal stellen. Vielleicht sagen wir noch mal ganz kurz, was die e Rechnung überhaupt ist, weil auch da rückt ja die Zeit irgendwie näher. Wir nehmen jetzt hier im November auf, nicht mal mehr zwei Monate und schon sind viele Unternehmen mit dieser neuen Pflicht konfrontiert. Lass uns noch mal kurz sagen, was das eigentlich ist. Ja, viele denken ja bei E Rechnungen direkt an PDF Rechnung, aber eine E Rechnung ist keine PDF Rechnung. Eine e Rechnung ist nach einem normierten Format, beispielsweise die x Rechnung oder das Zugpferdformat und eben keine PDF Rechnung. Das verstehen viele falsch. Und ab dem 01.01.2025 muss man solche Rechnungen empfangen können, was grundsätzlich mal nicht so dramatisch ist, weil im Regelfall werden sie per E Mail verschickt, aber es gibt natürlich auch Fälle, in denen man es von der Homepage runterladen muss und eben nicht als E Mail Anhang bekommt. Und selbst wenn man als E Mail Anhang bekommt, diese beigefügten Dateien müssen dann eben auch archiviert werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Es ist theoretisch möglich, das natürlich mit einer E Mail zu gestalten, aber aus meiner Sicht, weiß nicht, wie du das siehst, aber sollte man spätestens zum 01.01.2025 sich ein Buchhaltungstool anschaffen, was das kann. Aber als Kleinunternehmer kann ich weiter PDF Rechnung schicken. Als regelbesteuerter Unternehmer geht das nur noch bis Ende 2027, wenn ich weniger als Euro Umsatz mache und wenn ich mehr als Umsatz mache, dann bis Ende 2020. Da muss man schon schauen, dass man da frühzeitig umstellt. Also aus meiner Sicht sollte man nicht so lange warten, sondern halt sich zum 01.01.2025 e ready machen, sowohl beim Versenden als auch beim Empfangen. Man wird da groß keine Probleme haben. Viele auch geschrieben bei Instagram ja, aber da sieht man das Belegbild gar nicht mehr und so weiter. Aber es wird, denke ich, in der Praxis von vielen so gestaltet werden, dass man das gar nicht so richtig mitbekommt. Ja, dann ändert sich vielleicht der Dateiname, aber sonst wird da sie nicht viel groß tun. Aber die Sachen muss man auf jeden Fall beachten bei der e Rechnung. Ja, man soll aus meiner Sicht, man muss es zwar nicht, aber ja, sollte man aus meiner Sicht auch als Kleinunternehmer halt auf dem Schirm haben, auch beim Versenden der Rechnung. Das heißt natürlich, Kleinunternehmer machen dann wahrscheinlich nicht mit, weil sie es nicht müssen. Die können weiterhin einfach nur normale PDF Rechnung oder Papierrechnung schicken. Das heißt natürlich, diese tolle Utopie von allem digital und alles ohne Papier, die ich natürlich ganz toll finde, die wird natürlich dann nicht ganz aufgehen, weil die Kleunternehmer nicht mitmachen. Aber ich glaube, das kann man verkraften. Man sieht auch immer mal bei Social Media, wie dann junge Unternehmer dann so ein bisschen sagen ich habe meine ersten €1000 verdient nebenbei mit irgendwas und Gottes willen, jetzt bin ich ja total erschlagen mit irgendwelchen Pflichten und ich glaube das sollte man auch im Blick haben, was ja hier dadurch auch erfolgt, dass man nicht sofort diese ganze Bürokratiet hat. An Privat Privperson muss ich das nicht stellen. Auch noch ein wichtiger Punkt, es gilt für BB Umsätze. Also wenn der eine Unternehmer was beim anderen Unternehmer kauft, dann braucht es eine e Rechnung künftig. Wenn ich jetzt keine Ahnung, ich hol mir ein Duschgel beim DM, dann werde ich auch künftig ein Kassenzeel bekommen und keine e Rechnung. Das gilt nur zwischen Unternehmen und eben nicht zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Das wäre noch mal wichtig zu erwähnen. Okay, dann gibt es ja noch eine spannende Neuerung und zwar die Kleinunternehmerregelung ist jetzt nicht mehr nur auf Unternehmer aus Deutschland beschränkt. Das war ja bisher so, das hieße jetzt wenn du beispielsweise aus Österreich oder Frankreich nach Deutschland fährst, um hier deinen Käse zu verkaufen oder was auch immer. Jedenfalls eben als Unternehmer der aus dem Ausland kommt, in Deutschland eben etwas verkaufen will, musstest du sofort Umsatzsteuer zahlen und das ist natürlich ein bisschen diskriminierend vielleicht, was wir ja eigentlich so auf dem europäischen Markt nicht wollen. Deswegen hat man natürlich jetzt gesagt okay das müssen wir mal ändern. Das kann ja langfristig so eigentlich nicht zulässig sein. Ja man kann künftig, wenn man eben so eine Kleinunternehmer Identifikationsnummer beantragt beim Bundeszentralamt für Steuern, beim BZST Online Portal, dann kann man auch künftig die Kleinunternehmerregelung beispielsweise in Österreich oder Frankreich nutzen, auch bis Euro. Ist aus meiner Sicht eine sehr gute Sache, weil da hat man eben da keinen großen Bürokratie auf wann braucht zwar eine neue NR. Es gibt ja gefühlt jede wocheine neue Nr. Aber grundsätzlich aus meiner Sicht eine gute Regelung und das sind dann für alle EU Länder zusammen. Und die kleineternehmer Identifikationsnummer ist dann das neue Statussymbol oder ich weiß nicht ob das so ein Statussymbol ist meine bei der Kleinunternehmerregelung. Also die Frage ist auch wann lohnt sich. Also es lohnt sich insbesondere wenn ich halt wirkliche Endkunden, Privatkunden habe, also BC umstzze, weil wenn ich jetzt zum Kleinternehmer, ob ich jetzt da Umsatzsteuer drauf hat oder nicht, das interessiert mich jetzt bei meiner GmbH nicht so, kann ja sowieso die Vorsteuer ziehen. Also insbesondere sind Kleinunternehmer ja dann besser dran, wenn sie einen Privatkunden verkaufen und sind dann schlechter meistens dran, wenn sie an Geschäftskunden verkaufen, weil dann haben sie einerseits nicht den großen Vorteil da und kriegen natürlich auch die gezahlte Umsatzsteuer nicht wieder. Man muss natürlich sagen von der Bürokratie ist es natürlich beim kleinen Unterehmer einfacher und viele Staaten deswegen auch sinnvollerweise als Kleinunternehmer. Aber es ist natürlich auch so ein bisschen eine Reputationsfrage. Man sieht natürlich dann auch auf den Rechnungen gleich, weil es muss ein Hinweis darauf wird auch mal wichtig zu erwähnen, auf die Kleinternehmerregelung, warum wird denn auf die Umsatzsteuer verzichtet? Dann steht vielleicht drauf umsatzsteuerfreie Leistung gemäß 19 ustg. So es muss drauf der Hinweis. Und warum ist es meinchmal Fall nicht so gut? Weil der Gegenüber natürlich sieht, wenn ich dem natürlich erzählt habe, ich habe hier BMW, Mercedes und alle möglichen Kunden schon bedient über die Jahre und dann sieht er dann auf der Rechnung hier oder vielleicht sogar auf dem Angebot, wenn es dann ausgewiesen ist, ja gut, mehr als Euro Umsatz hat der Bursch wahrscheinlich nicht gemacht im Vorjahr. Ist natürlich auch eine Frage, ob man das will oder ob man gleich dann als rgelbes Besteuerer startet. Da sind wir jetzt schon bei den Gestaltungen rund um die Kleinunternehmerregelung, da gibt es ja auch ein paar von. Und wie du das gerade schon ansprichst, die erste große Frage ist ja, will man das überhaupt? Man kann ja freiwillig darauf verzichten, kann sagen, ne, ich habe zwar noch nicht so viel Umsatz, aber ich will mich nicht wie ein kleine Unternehmer besteuern lassen, ich brauche diese Identifikationsnummer auch nicht und ich will gleich eben Umsatzsteuer zahlen. Es ist natürlich jetzt die Frage, warum sollte man das denn machen, freiwillig Steuern zahlen? Ja klar, weil ich natürlich die Vorsteuer zurückbekomme. Jetzt nehmen wir an, gerade ich habe irgendein Unternehmen, was hohe Anfangsinvestitionen hat, ich muss vielleicht erstmal eine Maschine kaufen, muss ein Konzept machen und habe vielleicht Kosten von, keine Ahnung Euro und dann muss ich, wenn das netto kostet sind Euro Umsatzsteuer noch überweisen, die ich dann nicht zurückbekomme und vielleicht geht es erst mit den Kunden dann los, wenn die Maschine eingerichtet ist, wenn es losgehen kann. Und da kann es natürlich Sinn mach freiwillig darauf verzichten, verzichten, dass ich eben am Anfang diese Euro dem Beispiel Umsatzsteuer wieder zurückbekomme. Da kann es schon Sinn machen, insbesondere wenn man hohe Anfangsinvestitionen hat. Do ja und wenn man jetzt z.b. nur BB Kunden hat, also wirklich nur Kunden, die selbst die Umsatzsteuer, die man den in Rechnung stellt, zum Abzug bringen können, dann tut einem das ja auch überhaupt nicht weh, dann schreibt man einfach höhere Rechnungen. Wenn man jetzt so oder so gesagt hat, 1000 soll das kosten, tut das dem BB Kunden ja nicht weh, wenn man dann 1190 drauf schreibt und da eben noch die Umsatzsteuer drauf drauf packt der kann es ja einfach abziehen da fällt mir gerade eine witzige geschichte ein ich habe einmal aus versehenen nettobetrag überwiesen weil ich halt irgendwie unterwegs war und habe dann online banking aufgemacht und dann war war es ganz lustig da hat der dienstleister den ich da beauftragt habe hey Fabi du musst immer den Bruttobetrag überweisen diese 19 % Umsatzsteuer muss du dir beim Finanzamt zurückholen dann dachte ich vielleicht sollte ich nicht auf dem Rückbank von von einem die Rechnung überweisen es war leicht peinlich dass der steuerfarbe den falschen rechnungsbetrag überwiesen hat also immer schön dann den bruttobetrag überweisen könnte man dir auch unterstellen dass du das weißt ja ja ich glaube die die mich verfolgt wissen dass ich weiß welche betrag man überweisen muss ja es gibt noch eine interessante Idee auf die man ja kommen könnte wenn man jetzt eben viele Privatkunden hat man ist z.B. yogal Lehrer oder so ne und das läuft ziemlich gut und natürlich die Kunden die da zu einem kommen die sind jetzt natürlich dann nicht vorsteuerabzugsberechtigt weil das ist ja eher was privates und jetzt ist man dann eben über dieser Grenze oder zukünftig und sagt sich boah jetzt müsste ich ja Umsatzsteuer zahlen aber so richtig Lust habe ich darauf eigentlich nicht ich gründe jetzt einfach mehrere Firmen z.b. mehrere Ugs ja oder mehrere Personengesellschaften und dann kann ich das ja immer kann ich diesen Betrag ja immer wieder neu nutzen und die eben die die montags zum Kurs kommen die m sind bei der einen Ug und die die dienstags zum kurs kommen sind bei der anderen UG auf die idee könnte man ja kommen ja und interessanterweise ich habe jetzt hier yogal Lehrer gesagt aber tatsächlich haben das auch mal steuerberater probiert weil für die ist das ja auch ein problem für die private steuererklärung wenn man da eine rechnung stellt muss man da ja auch umsatzsteuer draufschreiben und das tut ja den privatkunden weh oder den vermietern und so und dann haben die eben auch gesagt ja wir sind ja super schlau und machen einfach mehrere firmen aber da hatten dann natürlich die gerichte was dagegen ja und haben gesagt so geht es nicht also man kann eben mit der mit der kernunternehmerregelung nicht insoweit gestalten dass man einfach mehrere firmen gründet und das immer dann eben den Freibetrag so hat absurdum führt und eben den vervielfacht ja das ist halt nicht zulässig lass uns doch noch mal kurz über Neugründungen sprechen hier ist ja dann auch die Frage wenn man jetzt neu anfängt, ist ja der Vorjahresumsatz null. Ja, ist auch, könnte man ja sagen, okay, bin ich ganz automatisch Kleinunternehmer. Da muss man mal schauen, wie die Verwaltung dann auch diese neue Regelung auslegt. Aber bisher war es ja dann so, dass man auch objektiv gegenüber dem Finanzamt Stellung dazu beziehen musste, wie hoch denn der zu erwartende Umsatz ist. Und da galt halt bisher die Grenze, also die niedrigere. Ja, wenn man jetzt also anfängt mit seinem Unternehmen und sagt okay, ich habe hier eben wahrscheinlich nicht mehr als Umsatz, konnte man die Kleinunternehmerregelung nutzen und darauf kam es halt an. Und da ist aber auch noch mal wichtig zu wissen, das ist, das wissen viele auch nicht, dass es wirklich auch auf die Jahresbetrachtung ankommt. Also wenn ich jetzt im November mein Unternehmen gründe und sage Bo ja super, kann ich ja noch mal kleine Unterehmer machen, sind ja nur noch zwei Monate, habe ich ja noch Euro frei. Ja, so ist es leider nicht. Es muss dann auf den Monat runtergerechnet werden. Also insofern da auch nicht so viel Gestaltungsmöglichkeit, wie man sich vielleicht erhoffen würde. Also wenn man beispielsweise im November, Dezember jeweils ein Taused Euro Umsatz macht, dann €1000 im Schnitt mal 12, ist man trotzdem noch drunter und kann dann die kleinenun Unterehmerregelung in Anspruch nehmen. Vielleicht gehen wir noch mal auf den Punkt, wenn man es dann eben nicht in Anspruch nehmen darf, wenn man beispielsweise die Grenzen überschreitet und dann wirklich zum Regelversteuerer wird. Da kann man sich entscheiden, will man die ist Versteuerung oder will man die soll Versteuerung wählen? Die ist Versteuerung kann man wählen bis Euro Jahresumsatz, also eine relativ große Grenze, vor allem wenn man davor irgendwie vielleicht, was weiß ich, Euro Umsatz gemacht hat und dann darüber gekommen ist. Da ist es so, dass viele sich für die ist Versteuerung entscheiden. Warum? Dann müssen sie die Kohle ans Finanzamt erst zahlen, wenn das Geld vom Kunden dann jetzt machen. Mal ein Beispiel, ich verkaufe, was weiß ich, Espressomaschinen. Ja, der ist ball kaltst mir gar kein Angebot gerademt. Das stimmt. Dafür ha Wasserflaus. Da ist es dann so, wenn ich jetzt, was ich Espressomaschinen verkaufe und die Rechnung an meinen Kundenstelle dann jetzt nehmen wir an, ich verkaufe dann eine Espress Maschine für €1000, stelle 1001 Hunder. €90 brutto in Rechnung, dann muss ich halt beim Solversteuerer schon die €190 Umsatzsteuer ins Finanzamt abführen, bevor überhaupt die Kohle vom Kunden da ist mit der Lieferung. Genau. Und wenn der Kunde natürlich nicht zahlt, z.B. wenn ich jetzt dir eine BR Maschine liefern würde und dann dann nutzt du dir erstmal das Zahlungsziel aus und dann nochmal das Doppelte, um Liquidität zu schonen. Und dann habe ich vielleicht das Geld erst viel, viel später, habe also die Umsatzsteuer schon abgeführt, aber der Christian zahlt hat die Rechnung nicht schnell genug. So, was kann ich da machen? Ich kann die ist Versteuerung wählen, indem ich einfach sage, okay, ich muss wirklich erst zahlen, wenn die Kohle dann vom Kunden da ist und auch wenn ich die €190 habe. Bei €190, das kann man irgendwie mal überbrücken, wenn man größere Beträge hat, beispielsweise Euro Umsatzsteuer, die in meiner Rechnung Ausweis, dann ist natürlich schon schmerzhafte mit ans Finanzamt überweisen muss, bevor man die vom Kunden hat. Deswegen nutzen viele dann auch die ist Versteuerung. Jetzt ist es allerdings so, da gibt es eine Änderung aufgrund Europarecht, man kann die ist Versteuerung erst dann ziehen, wenn man künftig auch die Rechnung überwiesen hat. Woran könnte das denn liegen, dass man das ändern will, dieses System? Weil es natürlich auch in der Umsatzsteuer viele Gestaltungsmissbräuche gibt, vielleicht sogar Steuerhinterziehung. Also da will man jetzt aufpassen, dass nicht Umsatzsteuer zurückgeholt wird, wo es gar keine Umsatzsteuer vielleicht gab. Und deshalb ist es künftig so, dass vielleicht einige sogar soll Versteuerer künftig beauftragen werden. Warum? Ja, ich muss, das gilt erst ab 2028, aber dann prüfen, habe ich ein ist oder soll Versteuerer? Das geht relativ einfach, weil ab 2028 muss der ist Versteuerer dann auf seine Rechnung auch Umsatzsteuer danach Vereinna entgelten ausweisen. Und wenn ich das dann habe, dann kann ich dann wirklich erst bei Zahlung die Vorsteuer wieder zurückbekommen und nicht wie bisher, dass ich mir die Vorsteuer dann auch schon holen kann. Jetzt ist natürlich so, dass dadurch Sollversteuerer ab 2028 attraktiver werden, aus zwei Gründen so macht keinen Vorteil mehr, eher Nachteil, Liquiditätsnachteil. Bloß ich muss es eben gesondert erfassen, wann ich dann die Umsatzsteuer ziehen kann und dann könnenn schon sein, dass große Unternehmen darauf verzichten werden. Dann ist Vers Steuerer ab 2000 ##anzig zu beauftragen, was wiederum dann dazu führen könnte, dass viele von der ist versteuerungleich sogar freiwillig, obwohl sie oder oder was für eine Grenze dann 2028 auch gilt, dann freiwillig auf die soll Versteuerung wechseln. Ja, das macht wirklich ein bisschen mehr Arbeit, weil man dann auch, wenn man so einen Jahresabschluss erstellt, natürlich genau das ausrechnen muss, schauen muss, wie ist da jetzt Umsatzsteuer tatsächlich fällig und wie viel nicht. Ich will dich noch mal kurz was zu diesen Missbräuchen fragen. Also vielleicht, dass wir das auch noch mal praktisch so ein bisschen darstellen und warum das vielleicht, das wird, glaube ich, dann auch klar, warum das eine gute Entscheidung ist, das zu ändern. Weil wenn man jetzt hier nicht, dass wir das jetzt. Ich würde das auf keinen Fall. Das jetzt soll jetzt nicht heißen, das ist was, was man empfehlen soll, aber so wurde das sicherlich gemacht, dass einfach Leute eben, wenn jetzt die Frau hat eine Firma, der Mann hat eine Firma, plötzlich hat man keine Liquidität mehr, um irgendwie was zu bezahlen. Und was macht man? Die Frau ist vielleicht ist versteuerer und stellt halt einfach eine Rechnung über irgendeine Dienstleistung oder über irgendeinen Verkauf von irgendeiner Ware und packt darauf ganz klar Umsatzsteuer. Die Rechnung geht an die Firma des Mannes und der zieht sich diese Vorsteuer direkt aus dieser Rechnung, die er von der Firma der Frau bekommen hat. Das Finanzamt muss natürlich, dass diese Steuer auf der Rechnung der Firma des Mannes überweisen, weil er hat eine Leistung bezogen, er hat eine ordentliche Rechnung und die Leistung wurde schon erbracht. Das sind letztendlich die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Der kann also die Kohle schon vom Finanzamt kriegen und die Firma der Frau, die es ist versteuerer und die muss es erst an das Finanzamt abführen, wenn der Mann es denn dann mal bezahlt. Und so konnte man natürlich, konnte man das natürlich total missbräuchlich verwenden, um da schön mal in die Staatskasse zu greifen, wenn man wollte. Und dass das jetzt vielleicht so verhindert wird, ist natürlich, ist natürlich ganz sinnvoll. Ja. Eine Frage dazu habe ich noch. Gibt es denn jetzt, also weil du das gerade auch so gesagt hast, die ist Versteuerer werden dann vielleicht zur soll Versteuerung wechseln, weil sie sich nicht blamieren wollen vielleicht oder diese diese Rückfragen von den Kunden vermeiden wollen. Jetzt Spaß beiseite. Gibt es denn noch einen Vorteil dann überhaupt, ist Versteuerer zu sein oder fällt er jetzt komplett weg? Ja doch. Also ist Versteuerer, was wir nach vereinnahmten entgelten, ist weiterhin so, dass ich erst die Umsatzsteuer ins Finanzamt abführen muss, wenn dann die Kohle auch da ist. Also der Vorteil bleibt, aber auf der Gegenseite ist es eben nicht so gut. Das heißt, der einzige Nachteil hat dann eigentlich der Kunde von dem ist Versteuerer. Richtig. Der muss also jetzt dann genau darauf achten, zukünftig, wenn also eine Rechnung bei ihm eintrifft, muss er also schauen, das ist mein Lieferant oder mein Dienstleister. Ist das jetzt einer, der ist Versteuerung unterliegt und die Umsatzsteuer erst später zahlen muss, oder? Und wenn das so ist, dann kann derjenige, der die Rechnung bekommt, die Vorsteuer noch nicht ziehen. Und wenn es aber also jemand ist, der ihm die Rechnung schreibt, der ein soll Versteuerer ist, kann er die um die Umsatzsteuer sofort zhen, ne. So können wir es eigentlich zusammenfassen. Absolut. Vielleicht noch mal, jetzt haben wir viel über Umsatzsteuer gesprochen, e Rechnung etc. Vielleicht noch mal abschließen, so eine kleine Zusammenfassung, was sich ändert. Punkt Nr. Eins es gibt Änderungen bei den Kleineunternehmern 2025. Dann ist es so, dass man beim Vorjahresumsatz also dann 2024 als Grenze hat und nicht mehr. Und man kann sogar dann im laufenden Kalenderjahr umsetzen. Nachteil ist, obwohl die Grenze jetzt doppelt so hoch ist wie noch 2024, wenn ich dann wirklich über die komme, dann muss ich sofort umstellen und sollte dann auch ein Buchhaltungsprogramm nutzen, was das Tracking hat. Weil wenn ich morgens noch eine Rechnung stelle ohne Umsatzsteuer, kann es künftig beim Überschreiten dieser Schwelle sein, dass ich mittags auf einmal eine mit Umsatzsteuer stellen muss. Das sollte man dann im Blick haben. E Rechnung müssen Kleinternehmer zwar nicht stellen, aber empfangen können. Kann man in der Theorie per E Mail machen, aber man muss natürlich die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachten und auch den E Mail Anhang ordnungsgemäß archivieren. Deswegen kann es auch für Kleineunternhmen ab 2025 Sinn machen, Buchhaltungsstool zu verwenden. Es gibt auch Änderungen bei der ist und soll Versteuerung. Da wird es künftig ab 2028 so sein, dass es vielleicht sinnvoll sein kann, auf die soll Versteuerung zu wechseln. Einfach aus dem Grund, dass der Kunde ja keine Probleme mit dem Vorsteuerabzug hat. Das sind denke ich mal so die wichtigsten Punkte. Ja und vielleicht noch mal die Vorteile von den Kleinunternehmern. Die haben natürlich den Vorteil, gerade wenn sie Privatkunden haben, dass sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Bei Geschäftskunden ist nicht so wichtig, weil die die Umsatzsteuer wieder zurückholen können. Nachteil ist so ein bisschen Reputation. Man sieht natürlich, der macht nicht so viel Umsatz der Kleinunternehmer. Und Nachteil ist auch, man kann sich die gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer zurückholen. Wenn ich jetzt einen Laptop hierdzig Euro kaufe, dann kann ich die 190 Umsatzsteuer, die da drauf sind, nicht zurückholen. Deswegen muss man sich überlegen, ob man Kleinunternehmer werden möchte. Vielleicht auch eine kleinen Abgrenzung zur Kleinunternehmerregelung. Viele denken immer ja okay, ich mache Kleinunternehmer, ja, da muss ich keine Steuern zahlen, Einkommensteuer ze ich trotzdem, wenn ich jetzt beispielsweise mit meinem angestellten Job schon im Spitzensteuersatz bin, dann zahle ich irgendwie auf 2000 gewin dann beispielsweise 42 % Einkommensteuer. Also die kleinunternehmer Regelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Nur bei der Umsatzsteuer muss ich keine abdrücken, Einkommensteuer muss ich trotzdem zahlen. Wenn ich natürlich insgesamt mit dem zuversteuernden Einkommen unter bin aktuell, dann muss ich da auch keine Einkommensteuer zahlen. Aber wenn ich als Kleinunternehmer im Nebengewerbe bin, kann sein, dass ich auf zwei Tad Euro Gewinn eben dann Einkommensteuer zahlen muss. Diese Euro Grenze gilt nur für eben die Umsatzsteuer. Ja sehr gute Zusammenfassung. Ich glaube das sollten wir jetzt zukünftig immer machen. Das macht ja vielleicht sogar sehr viel Sinn. Mir ist noch eingefallen, es gibt ja jetzt auch diese ganzen neuen nummern hast du auch gesagt der wirtschaftsidentifikationsnummer, kleinunternehmer identifikationsnummer gibt es auch eine ist versteuerer identifikationsnummer die gibt es nicht. Was auf der rechnung stehen dar der rechnung steht vereinnaten in gelten und das ist dann das Signal für denjenigen, der die Rechnung enthält, ob er die Vorsteuer sofortziehen kann oder nicht. Ne also oder ist halt vielleicht auch für ihn noch ein Anreiz die Rechnung zu bezahlen, weil sonst auch gar kein Vorsteuerabzug hat. Ja, na ja. Ja spannend. Also viele neue Herausforderungen oder oder Änderungen, die da jetzt kommen, die man glaube ich auch unbedingt kennen sollte, wenn man im Steuerrecht irgendwie tätig ist oder sich damit beschäftigt. Insofern ja danke noch mal für deine Zusammenfassung, für den Austausch hier. Dann wünsche ich dir jetzt viel Spaß hier bei deinem spannenden Treffen. Willst du noch kurz verraten wo es jetzt für dich hingeht? Ich gehe zum Steuerzahlerkongress ist geplant, dass da Friedrich Merz, Rainer Holznagel etc. Und ich dann entsprechend eine Podiumsdiskussion halten. Bin mal gespannt was da so erzählt wird. Ich habe relativ wenig Infos, nur dass ich irgendwie jetzt da wo ich um uhrig sein muss. Bin mal gespannt wie es wird, aber man wird vermutlich das auch auf den den sozialen Netzwerken mitverfolgen können, gehe ich mal davon aus oder spätestens da nächste Woche. Deswegen den Podcast abonnieren, wollt schon Newsletter sagen, da kann man natürlich auch abonnieren, aber mir eine Nachricht bei Instagram Newsletter schicken und dann hört man sich mit neuen spannenden Infos hoffentlich nächste Woche Christian wieder. Genau. Bis dann. Ja mach's gut. Ciao und viel Spaß.