Sei doch nicht besteuert! - #120: Abfindung wegen Jobverlust - Die besten Steuer-Strategien - Podcast Digest
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Sei doch nicht besteuert!

Episode: #120: Abfindung wegen Jobverlust - Die besten Steuer-Strategien

Zusammenfassung des Podcasts "Sei doch nicht besteuert!"

Der Podcast "Sei doch nicht besteuert!" mit den Hosts Christian und Fabian dreht sich um steuerliche Themen und wird in dieser Episode von Holger Ceepitz im "Alles auf Aktien" Podcast erwähnt. Die Gastgeber freuen sich über die Erwähnung und hoffen, Holger Ceepitz bald als Gast begrüßen zu dürfen. In dieser Folge besprechen sie ein ernstes Thema: Abfindungen und deren steuerliche Behandlung.

Der Podcast beginnt mit einem Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Wirtschaft, in denen viele Unternehmen, wie Volkswagen, SAP, Thyssenkrupp und Continental, angekündigt haben, Stellen abzubauen. In diesem Zusammenhang erhalten viele Mitarbeiter Angebote für Abfindungen. Die Hosts diskutieren, wie Abfindungen steuerlich behandelt werden und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.

Wichtige Informationen und Gespräche

  • Abfindungen sind steuerpflichtig und werden nach der Einkommensteuer berechnet. Aufgrund des progressiven Steuersystems in Deutschland kann dies zu einer hohen Steuerbelastung führen, insbesondere wenn der Spitzensteuersatz erreicht wird.
  • Die sogenannte Fünftelregelung kann angewendet werden, um die Steuerlast zu mindern. Diese Regelung ermöglicht es, die Abfindung steuerlich so zu behandeln, als wäre sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt worden.
  • Voraussetzungen für die Fünftelregelung sind, dass es sich um eine klassische Abfindung handelt und die Zahlung in einem Jahr erfolgt, nicht auf mehrere Jahre verteilt wird.
  • Sozialleistungen wie Outplacement-Beratungen sind nicht schädlich für die Anwendung der Fünftelregelung.
  • Ab 2025 müssen Arbeitnehmer die Fünftelregelung selbst über die Steuererklärung geltend machen, da der Arbeitgeber dies nicht mehr automatisch berücksichtigt.
  • Gestaltungsmöglichkeiten zur Nutzung der Fünftelregelung umfassen, die Abfindung in einem Jahr ohne weiteres Einkommen zu erhalten oder Verluste im gleichen Jahr zu machen, beispielsweise durch Selbstständigkeit oder Investitionen.
  • Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, was zu einer Ersparnis bei Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen führt.
  • Besonderheiten bei Minijobs: Beim Minijob bleibt die Abfindung sozialversicherungsfrei, kann jedoch nicht pauschal versteuert werden.

Learnings

  • Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer und können durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden.
  • Die Fünftelregelung ist nur anwendbar, wenn die Abfindung auf einmal und nicht gestückelt ausgezahlt wird.
  • Ab 2025 liegt die Verantwortung für die Anwendung der Fünftelregelung bei den Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Steuererklärung.
  • Sozialversicherungsabgaben fallen auf Abfindungen nicht an, was eine finanzielle Entlastung darstellt.
  • Bei Minijobs gelten besondere steuerliche Regelungen für Abfindungen.

Wichtigste Aussagen

  • Abfindungen sind steuerpflichtig, aber es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.
  • Die Fünftelregelung ist ein wichtiges Instrument, um hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.
  • Ab 2025 müssen Arbeitnehmer die Anwendung der Fünftelregelung selbst in ihrer Steuererklärung sicherstellen.
  • Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, was sie finanziell attraktiver macht.
  • Bei Minijobs kann eine Abfindung sozialversicherungsfrei, aber nicht pauschal versteuert werden.

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