Sei doch nicht besteuert! - #117: Weihnachtsfeier & Steuern: Rechtliche Grundlagen und Praxistipps - Podcast Digest
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Sei doch nicht besteuert!

Episode: #117: Weihnachtsfeier & Steuern: Rechtliche Grundlagen und Praxistipps

Der Podcast "Sei doch nicht besteuert!"

Der Podcast "Sei doch nicht besteuert!" wird von Christian und Fabian moderiert. In dieser Episode sprechen sie über das Thema Betriebsveranstaltungen, insbesondere Weihnachtsfeiern, und deren steuerliche Implikationen.

Persönliche Erfahrungen

Zu Beginn diskutieren Christian und Fabian über ihre persönlichen Erfahrungen und Einstellungen zu Partys. Fabian, der als Unternehmer viele Angestellte hat, spricht über die Notwendigkeit, solche Veranstaltungen im unternehmerischen Kontext zu organisieren, um das Teamgefühl zu stärken. Christian hingegen gibt zu, dass seine Zeiten als Partygänger vorbei sind, obwohl er solche Veranstaltungen aus steuerlicher Sicht als sinnvoll erachtet.

Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen in Deutschland. Der Freibetrag für solche Veranstaltungen liegt bei 110 Euro pro Person und Veranstaltung. Diese Grenze wurde ursprünglich 1993 als 200 DM eingeführt und wird von vielen als nicht mehr zeitgemäß erachtet, insbesondere angesichts der Inflation. Es gibt Bestrebungen, diesen Betrag auf 150 Euro zu erhöhen, was bisher jedoch nicht umgesetzt wurde.

Wenn die Kosten einer Veranstaltung den Freibetrag überschreiten, kann der Arbeitgeber die Mehrkosten pauschal mit 25 % versteuern. Diese Regelung ist für viele Unternehmen attraktiv, da sie verhindert, dass die Mitarbeiter für die Kosten der Veranstaltung Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen müssen. Allerdings dürfen die eingeladenen Gäste überwiegend aus der Belegschaft bestehen, um als Betriebsveranstaltung zu gelten.

Weitere steuerliche Aspekte

Interessant ist auch die Diskussion über die Möglichkeit, bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr die Pauschalversteuerung anzuwenden, sowie die Unterschiede zwischen Betriebsveranstaltungen und Incentive-Reisen. Bei letzterem wäre eine pauschale Steuer von 30 % zu zahlen, die allerdings nicht sozialversicherungsfrei ist.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Kosten einer Betriebsveranstaltung. Diese ist nur dann gegeben, wenn die Veranstaltung pro Person nicht mehr als 110 Euro kostet. Überschreiten die Kosten diesen Betrag, entfällt der Vorsteuerabzug vollständig.

Praktische Tipps

Am Ende des Podcasts geben die Hosts praktische Tipps, wie man Betriebsveranstaltungen steuerlich optimal organisiert. Sie empfehlen, Veranstaltungen so zu planen, dass sie als Betriebsveranstaltung anerkannt werden und die 110-Euro-Grenze einzuhalten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Learnings

  • Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen liegt bei 110 Euro pro Person und muss an die Inflation angepasst werden.
  • Kosten, die über den Freibetrag hinausgehen, können pauschal mit 25 % versteuert werden.
  • Betriebsveranstaltungen müssen überwiegend aus der Belegschaft bestehen, um steuerliche Vorteile zu erhalten.
  • Mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können nicht mit dem Freibetrag, aber mit der pauschalen Versteuerung behandelt werden.
  • Bei Überschreitung der 110-Euro-Grenze entfällt der Vorsteuerabzug vollständig.
  • Eine rechtzeitige Pauschalversteuerung verhindert zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge.
  • Eine Kombination aus Fortbildung und Feier kann steuerliche Vorteile bringen.

Wichtigste Aussagen

  • Betriebsveranstaltungen sind ein wichtiges Mittel zur Mitarbeitermotivation und Teamstärkung.
  • Der Freibetrag von 110 Euro pro Person und Veranstaltung ist nicht mehr zeitgemäß.
  • Pauschalversteuerung ab 25 % ist eine gängige Praxis, um Mitarbeiter nicht zu belasten.
  • Die steuerliche Anerkennung hängt von der Zusammensetzung der Teilnehmer ab.
  • Vorsteuerabzug ist nur bei Einhaltung der 110-Euro-Grenze möglich.
  • Eine rechtzeitige Pauschalversteuerung ist entscheidend für die Vermeidung von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Fortbildung und Feier in Kombination können steuerlich vorteilhaft sein.

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